Hinweise zur Pastoralen Besinnung nach der Enzyklika „Humanae Vitae“(10. September 1968)
Alfred Kardinal Bengsch
Hinweis/Quelle: Deutsche Tagespost, 17. September 1994, S. 11–13
Kurz nach der „Königsteiner Erklärung“ verabschiedete die Berliner Ordinarienkonferenz für den Bereich der Kirche in der DDR eine eigene Erklärung zu Humane vitae, die sich deutlich von der Erklärung aus Königstein unterschied. In einem Brief an Kardinal Döpfner nach der Tagung in Königstein schrieb Kardinal Bengsch: „Ich fürchte, wenn wir uns zu sehr winden und drehen und gegen den Papst ausgespielt werden, dann wird genau das unsere künftige Lehraufgabe sehr erschweren ... Ich habe auch um künftige Entscheidungen der Bischofskonferenz Sorge, wenn die unleugbaren Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit mit Rom die Bischöfe auf einen Weg drängen, dem die öffentliche Meinung Klugheit und Fortschrittlichkeit bescheinigt, der aber doch in der Gefahr ist, das Lehramt an die Fachgremien abzugeben.“
Das unter dem Datum des 10. September 1968 an alle Priester im Ostteil des Bistums Berlin (und in allen anderen Jurisdiktionsgebieten im Bereich der Berliner Ordinarienkonferenz) gesandte und von allen Mitgliedern der Berliner Ordinarienkonferenz am 9. September unterzeichnete Pastoralschreiben „Hinweise zur pastoralen Besinnung nach der Enzyklika Humanae Vitae“ hat folgenden Wortlaut:
Das Rundschreiben unseres Heiligen Vaters über die Weitergabe des menschlichen Lebens hat ein weltweites, teils positives, oft aber auch kritisches Echo gefunden und zahlreiche Diskussionen ausgelöst.
In solchen Beiträgen reicht die Skala von dankbarer Annahme bis zum Abreagieren des Kirchenhasses, von der sachlichen Frage bis zur Karikatur. Medizinische, historische, theologische Argumente lösen einander ab. Wir sind aber überzeugt, dass uns Bischöfen und unseren priesterlichen Mitarbeitern vor allem und zuerst das pastorale und geistliche Wort in dieser Situation aufgetragen ist. Wir reden nicht als Wissenschaftler; unsere Sache ist es nicht erstlich, die Fragen über den Naturbegriff oder medizinische Probleme zu erörtern. Wir müssen vielmehr zu einem Urteil aus dem Glauben kommen und anderen, so gut wir können, dazu verhelfen. Dazu möchten wir – im Anschluß an das Wort unserer bischöflichen Mitbrüder, das Sie erhalten haben – einige Hinweise vorlegen.
1. Grundsätzliche Vorentscheidung
Das II. Vatikanische Konzil lehrt: Der religiöse Gehorsam des Willens und des Verstandes ist in besonderer Weise dem authentischen Lehramt des Bischofs von Rom, auch wenn er nicht kraft höchster Lehrautorität spricht, zu leisten (Kirchenkonst. 25). Niemand, der am Lehramt der Kirche teilhat, aber auch kein gläubiger Katholik kann grundsätzlich eine andere Einstellung haben. Darüber müssen wir uns selber klar sein oder wieder klar werden, ehe wir auf Fragen und Schwierigkeiten eingehen. Keine gegenteilige Auffassung kann sich mit Recht auf das Konzil stützen. Wir können also nicht davon ausgehen, dass eine solche Lehräußerung nicht die höchste Garantie der Unfehlbarkeit hat. Wir können nicht, wie es bisweilen geschieht, das Wort des heiligen Vaters von vornherein nur als irgendeinen Diskussionsbeitrag ansehen. Wir können nicht bei dem – durchaus möglichen – Fall beginnen, dass jemand glaubt, mit ernsthaften Gründen von der Lehre der Kirche abweichen zu müssen. Wir sollten auch nicht von den sicher vorhandenen Schwierigkeiten ausgehen, weil Grundsätze nicht einfach aus Situationsanalysen zu gewinnen sind. Bei jedem pastoralen Dienst und Gespräch muß vielmehr zuerst für uns selbst klar sein, dass wir zum Lehramt und Lehrwort des heiligen Vaters stehen und wir unser Lehramt in Einheit mit ihm ausüben. Freilich werden einige solche Haltung heute als naiven und undifferenzierten Gehorsam betrachten. Aber wir dürfen uns in aller Ruhe sagen, dass sehr wenige Menschen auf der Erde wirklich auf Grund eigener und klarer Forschungsergebnisse sprechen können (und auch diese nicht alle kompetent über ethische Normen); alle übrigen folgen einer Autorität, sei es der eines Wissenschaftlers oder der öffentlichen Meinung oder einfach der Mehrheit. Und die Fehlbarkeit dieser Autoritäten, ja ihre mangelnde Kompetenz in sittlichen Fragen, ist wohl evident. Zur Annahme des Papstwortes gehört auch, dass wir die gütige, väterliche und zurückhaltende Art seines Rundschreibens anerkennen. Wer es unvoreingenommen liest, wird nicht behaupten können, dort rede lebensfeindliche Härte und despotische Willkür, und die Schwierigkeiten der Eheleute und die Gefahren für die ganze Menschheit seien nicht gewürdigt. Solche ungerechten Urteile sind oft daraus zu verstehen, dass die Erwartungen und Wünsche sich ausschließlich auf die päpstliche Erlaubnis der Pille konzentriert hatten.
2. Gesamtschau – nicht Fixierung auf Einzelfragen
Ein fruchtbares Gespräch ist kaum möglich, wenn wir nicht die unheilvolle Fixierung der Diskussion auf einige schwierige Punkte vermeiden. Vielfach wird über die Ehe nur gesprochen unter den Stichworten: Mischehe, vorehelicher Geschlechtsverkehr, Antibabypille. Eine solche Fixierung ist in jeder Hinsicht unfruchtbar. Denn um zu diesen Fragen überhaupt ein christliches Urteil zu gewinnen, braucht es zuvor eine gläubige Sicht des Menschen und seiner Würde, der ehelichen Gemeinschaft und der Verantwortung für das kommende Leben. Sonst ist weder der sachliche Zusammenhang noch die Rangordnung der Werte noch eine christliche Beurteilung deutlich zu machen. Wer nicht glaubt, dass die Ehe durch Gott den Schöpfer ihre Ordnung erhält, wer (als Christ) sie nicht als Sakrament sehen kann, wer grundsätzlich ausschließt, dass der Mensch von Gott, und zwar in allen Lebensbereichen, Normen empfängt, die ihn zur Erfüllung und Vollendung führen sollen – bei dem ist die Voraussetzung für ein fruchtbares Gespräch über schwierige Einzelfragen nicht gegeben. Wir werden daher ausgehen von jener Darstellung der christlichen Ehe, die das II. Vatikanische Konzil dargelegt (Kirche und Welt 47 – 52) und die der Papst in seinem Rundschreiben aufgenommen und bestätigt hat. Es ist Sache der Klugheit, in welcher Form und Ausführlichkeit das jeweils geschehen muß. Aber wir sollten uns vergewissern, dass wir selber und unsere Gesprächspartner dieses ganze Bild wirklich sehen, es nicht nur kennen, sondern seinen Wert erfassen. Denn nichts anderes kann für das pastorale Gespräch oder die geistliche Besinnung die Grundlage sein.
3. Die Würde des menschlichen Lebens
Das päpstliche Rundschreiben ist geprägt von der Achtung und Ehrfurcht vor der Würde des menschlichen Lebens, der ehelichen Gemeinschaft und der Weitergabe des menschlichen Lebens. Diese Ehrfurcht gründet in dem Glauben, dass Gott der Schöpfer und der menschgewordene Sohn Gottes der Erlöser des ganzen Menschen ist. Das ist nicht die Summe der Ergebnisse wissenschaftlicher Forschung, so sehr auch die einzelnen Wissenschaften zur Erkenntnis und Begründung der Würde des menschlichen Lebens beitragen können. Die Welt als Schöpfung und der Mensch als Geschöpf nach dem Bilde Gottes sind das erste Thema der Heiligen Schrift und der erste Satz unseres Credo; dieses Fundament ist für uns Christen unaufgebbar und durch keinen Fortschritt überholbar. Von diesem Fundament her spricht auch das kirchliche Lehramt; an diesem Maßstab prüft es, was an neuen Erkenntnissen und Problemen auftaucht und neue Stellungnahmen und Anwendungen fordert. Die Kirche bewahrt und verkündet Gottes Offenbarung. Wenn aber Gott sich dem Menschen offenbart, am deutlichsten durch den Menschen Jesus Christus, dann offenbart er auch zugleich das Wesen und die Würde Menschen und jeder menschlichen Gemeinschaft. Er zeigt das Bild des Menschen nach seinem Willen und gibt daher auch Normen, die aber nicht fremde Gesetze sind, sondern Wegweisung zur Erfüllung und Vollendung nach dem Plan des Schöpfers.
Wir müssen damit rechnen, dass der heutige Mensch bereits dieser Grundlage gegenüber, nicht erst bei schwierigen Einzelfragen, eine große Voreingenommenheit und Empfindlichkeit mitbringt. Denn angesichts der gewaltigen wissenschaftlichen und technischen Leistungen und Entwicklungen fällt es ihm schwer, sich selbst als Geschöpf zu begreifen, also von Gott abhängig und ihm zum Gehorsam verpflichtet. Unwillkürlich empfindet er seine Würde erstlich – und weithin ausschließlich – als Herrschaft über die Natur. Von dieser Grundeinstellung her können ihm auch Probleme wie die Geburtenregelung oder die drohende Überbevölkerung zuerst als Aufgaben für seine wissenschaftlich-technische Naturbeherrschung und Verfügungsgewalt erscheinen. So ist er leicht versuchbar, die Grenze zu überschreiten, wo nicht mehr verfügt werden kann, weil sonst die unverfügbare Würde des Menschenlebens verletzt wird. Wir haben zur Zeit noch kein Mittel, das die Frage der Überbevölkerung löst und zugleich dem berechtigten Anspruch auf Menschenwürde, auch der Ärmsten, entspricht. Und es wird auch kein Allheilmittel geben, sondern vielfältige, opfervolle Bemühungen werden nötig sein. Die Droge allein löst solche Fragen nicht, und Erlösung bringt sie gewiß nicht. Für unser Gebiet ist übrigens die Frage der Überbevölkerung sicher nicht gegeben. Die großartigen Erfolge des heutigen Menschen in wissenschaftlicher und technischer Hinsicht lassen ihn leichter vergessen, dass die Ehrfurcht vor dem Leben heute in besonderer Weise gefährdet wird. Wissenschaftliche, technische und militärische Macht sind in der ständigen Versuchung, den Menschen und sein Leben einzuplanen, zu steuern und zu manipulieren.
Jede Macht und alle Mittel des Menschen tragen so in sich die Möglichkeit zum Aufbau oder zur Zerstörung. Es ist unübersehbar, dass die psychische, pädagogische, publizistische, ideologische, medikamentöse und chemische Steuerung und Manipulierung des Menschen in einem beängstigenden Umfang möglich ist, bereits praktiziert wird und in der Zukunft noch perfekter praktikabel sein wird. Es gibt heute weithin eine gesteuerte und gelenkte Sexualisierung des Lebens, es gibt geförderte Verantwortungslosigkeit gegenüber der Ehe und der Weitergabe des menschlichen Lebens. Auch sollten wir Deutschen nicht vergessen, dass es bei uns scheinbar sehr einleuchtende Gründe für die Tötung lebensunwerten Lebens gab. Ebenso gab und gibt es sehr einleuchtende Gründe für eine Beeinflussung des Erbgutes. Angesichts dieser Gefahren ist es sicher verständlich, wenn das Lehramt der Kirche mit großer Sorgfalt auf die Grenze achtet, an der die unabsehbaren Möglichkeiten der Steuerung und Manipulation beginnen, auch wenn der einzelne keineswegs die Absicht dazu hat. Die Ehrfurcht vor dem Leben ist unteilbar, mag es auch im Einzelfall sehr schwierig zu unterscheiden sein, ob wissenschaftliche Möglichkeiten zur Heilung und Stützung des Lebens eingesetzt werden oder als selbstherrlicher Eingriff gesehen werden müssen. Wenn menschliches Leben als gottgeschaffen angenommen wird, dann ist es der freien Verfügung des Menschen weitgehend entzogen, der Mensch kann sich nicht zum Herren darüber machen. Und wenn die Bibel ihm den Herrschaftsauftrag über die Natur gibt „macht euch die Erde untertan (Gen 1, 28), so doch keineswegs über das Menschenleben. Dieses ist nicht Material seiner Herrschaft, sondern Gegenstand der Liebe und Ehrfurcht. „Ich will ihm eine Hilfe machen, die seinesgleichen ist“, mit diesem Gotteswort beschreibt die Genesis die Partnerschaft zwischen Mann und Frau (Gen 2, 18). Und „Ich will des Menschen Leben fordern von einem jeden Menschen“ heißt es in Gen 9, „denn nach seinem Bilde hat ihn Gott gemacht“.
Die Würde und Gottesebenbildlichkeit des Menschen ruht aber in seinem Person-Sein. Deshalb ist die Ehe Gemeinschaft personaler Liebe. Sicher ist dieser hohe Wert (Kirche und Welt 49) früher nicht so deutlich ausgesagt worden, wie es jetzt durch das Konzil geschehen ist. Um so mehr müssen wir zu einer klaren Erkenntnis und Hochschätzung dieses ersten und wesentlichen Moments christlicher Ehe beitragen. Dabei wollen wir nicht übersehen, dass diese wichtige und beglückende Einsicht auch missbraucht werden kann. Man redet dann so, als wäre solche personale Liebe einfachhin überall gegeben, wo in Wahrheit nicht mehr ist als eine bloß erotische Anziehung (Kirche und Welt 49). Wahre personale Liebe erfordert Reife und Selbstlosigkeit , sie muß gegen Egoismus und Missbrauch des Partners, gegen Zuchtlosigkeit und Selbsttäuschung bewahrt werden. Wir sind überzeugt, dass in den hier genannten Punkten jeder Priester und Gläubige mit dem kirchlichen Lehramt übereinstimmt. Dabei sind wir uns zwar bewusst, dass die Fragen um den Naturbegriff und das Naturgesetz weiter diskutiert werden können und müssen. Aber Vollständigkeit und Einsichtigkeit einer Begründung sind in keiner Frage des Glaubens und des sittlichen Handelns das absolute Maß für eine Entscheidung des Lehramtes und für unsere innere Zustimmung zu dieser Entscheidung.
4. Die Weitergabe des Lebens
Von diesen Grundlagen her ist die Stellungnahme des Papstes zur Weitergabe menschlichen Lebens verständlich zu machen. Denn die Ehrfurcht vor der Weitergabe menschlichen Lebens hat ihren unaufgebbaren Platz in der Mitte ehelicher Liebesgemeinschaft. Liebe und Leben sind so innerlich verbunden. Was die Ehrfurcht vor dem werdenden Leben verletzt, das berührt auch die personale Gemeinschaft selbst. Diese Ehrfurcht bedeutet nicht, wie manchmal gesagt wurde, einfachhin eine Heiligkeit biologischer Abläufe. Es handelt sich vielmehr um die Grundentscheidung, ob der Mensch auch in der Weitergabe des Lebens die Gegebenheiten der Schöpfungswirklichkeit annimmt oder nach seinem Ermessen steuert. Und diese Grundentscheidung liegt bereits vor jeder Wahl einer Methode. Gegebenheit der Schöpfung aber ist es, dass der Akt leiblicher Erfüllung der Liebe auf die Fruchtbarkeit hingeordnet ist. Das entspricht dem Wesen der Liebe, die verschenkend und so lebensspendend ist. Die grundsätzliche Trennung der Liebe von der Fruchtbarkeit und des Sexus von der Zeugung muß sich zerstörerisch auswirken. Gläubige Ehegatten, die eine solche Trennung nicht bejahen, müssen doch berücksichtigen, dass eine starke Tendenz dazu in der heutigen Welt vorhanden ist, bis hin zu einer Isolierung, ja Vergötzung des Sexus. Sicher ist die Verbindung von Liebe und Fruchtbarkeit nicht rein biologisch zu sehen; vom rein Biologischen aus kann der ganze Mensch als Person und als Geschöpf Gottes überhaupt nicht in den Blick kommen. Auch hat es zu allen Zeiten gerade aus der Verantwortung für das ganze menschliche Leben der Kinder Gründe gegeben, dass Eltern hier und heute ein Kind nicht verantworten konnten. Aber auch dann gelten die Ordnungen der Liebe und des Lebens. Auch dann ist der eheliche Akt nicht einfach der absoluten Autonomie oder Willkür des einzelnen überlassen. Wie die Achtung und liebende Rücksicht vor dem ehelichen Partner geboten bleiben, so auch der Respekt vor dem Leibe als Schöpfung Gottes, dessen Anlagen der Mensch pflegen, heiligen, stützen und ergänzen, aber nicht manipulieren darf.
Denn der eheliche Akt des Menschen ist hingeordnet auf die Weckung menschlichen Lebens. Darum untersteht er nicht einfach der Herrschaft des Menschen, wie die Bereiche der Natur sonst, oder des tierischen Lebens oder der Welt der Technik und der Apparate. Wenn die Verantwortung für das kommende menschliche Leben auch Geburtenregelung fordert, dann kann doch die Wirksamkeit und Sicherheit der Mittel allein noch nicht darüber entscheiden, ob diese der Personenwürde des Menschen angemessen sind. Wenn auch nach dem verständlichen subjektiven Empfinden, besonders beim Blick auf die individuelle schwierige Situation, ein Mittel leicht als unbedenklich und gegenüber den kirchlich erlaubten der Enthaltsamkeit oder Zeitwahl praktisch und sicher erscheint, so kann doch objektiv dabei eine Grenze überschritten werden, an der die Manipulation beginnen kann. Freilich muß man ebenso sehen, dass jemand mit erlaubten Mitteln gegen die eheliche Liebe sündigen, ja selbst die Ehe zerstören kann.
5. Zum Lehramt der Kirche
Dem Papst sind, wie sein Rundschreiben darlegt, die Schwierigkeiten vieler Ehegatten und der überbevölkerten Länder durchaus bewusst, er hat sie in jahrelanger Erwägung der Fragen gewürdigt. Durch die zahlreichen Stellungnahmen in den letzten Wochen ist klargeworden, dass für viele die Frage nach der Autorität des Lehramtes fast mehr im Vordergrund steht als die Sachfrage nach den Methoden der Geburtenregelung. Wir werden deshalb oft genug diesen Punkt klären müssen. Nach weit verbreiteter Meinung kann in Fragen der Ehe und Geburtenregelung allein der Fachmann reden. Der Sachverstand entscheidet, und gegen Forschungsergebnisse gibt es keinerlei kirchliche Instanz. Darüber hinaus ist durch die heutige Diskussion, sei es in exegetischen, dogmatischen oder moraltheologischen Fragen, für viele die Funktion des kirchlichen Lehramtes unklar, wenn sie nicht sogar als überflüssig erscheint. Diese Meinung ist zudem häufig verbunden mit der Kritik an der Kirche, vor allem an ihren Institutionen, an der Hierarchie, der Ordnung und ihrer Autorität. Nur was als wissenschaftliches Ergebnis angesehen wird, und dies allein, erscheint als undiskutabel. Wir müssen uns daher klarmachen, dass bei aller Anerkennung der Forschungsergebnisse aus diesen allein niemals sittliche Entscheidungen resultieren. Der Wissenschaftler kann mit seinen Methoden die Natur befragen, z. B. über die Wirkweise von Hormonmitteln, und auf diese Frage auch eine eindeutige, klare, von jeder anderen Instanz unabhängige Antwort erhalten.
Über die Verwendung aber, über Möglichkeit und Grenzen des Gebrauchs, kann nur entschieden werden auf Grund eines Menschenbildes, das nicht Forschungsergebnis ist. Und über diese Frage herrscht bis zur Stunden auch unter den Wissenschaftlern, Medizinern, Soziologen, Moralisten keine Einmütigkeit, weil es für sie kein einheitliches Menschenbild gibt. Die Kirche, die das Menschenbild der Offenbarung durch die Zeiten hin zu bewahren und zu verkünden hat, muß also, insofern es um das sittliche Handeln geht, an diesem Menschenbild die Fragen des Verhaltens und des Gebrauches messen. Sie hat die Überzeugung, dass ihr bei dieser Tätigkeit des Lehramtes der Beistand des Heiligen Geistes gegeben ist. Wenn auch in der Anwendung der Offenbarungswahrheit auf neue Fragen und Sachverhalte Fehlurteile nicht absolut ausgeschlossen sind, so ist doch unsere grundsätzliche Haltung zum Lehramt Anerkennung und Gehorsam. Eine Kirche, die durch die Geschichte hin unterwegs sein muß, kann ohne eine solche Garantie in Wahrheit nicht bestehen. Es heißt nun einmal: Wer euch hört, der hört mich – und nicht: Wer sich selber hört oder den Fachmann oder die Mehrheit. Wenn bei der Forschung und Produktion außer der Sachkenntnis für alle Beteiligten auch ein richtiges Bild von der Würde des [Menschen und] nicht, wie es oft geschieht, die Machbarkeit einfachhin als Legitimation gilt, der materielle Nutzen, ohne weiteres als Motiv, der Genuß ohne Reue als Ziel, dann wären in vielen Gebieten, auch in der Frage der Geburtenregelung, andere Wege gefunden worden und sind auch noch zu finden ...
6. Zu den individuellen Schwierigkeiten
Mit besonderer Geduld und Liebe werden wir schließlich denen begegnen, sie zu verstehen und ihnen zu helfen suchen, die meinen, in der Frage der Methoden der Geburtenregelung dem kirchlichen Lehramt nicht zustimmen zu können. Wir werden mit ihnen zuerst bedenken, dass sie als Gläubige in allen anderen Punkten der christlichen Eheauffassung mit dem kirchlichen Lehramt übereinstimmen: Würde des Menschen, eheliche Treue, Unauflöslichkeit der Ehe, grundsätzliche Bejahung des Kindes, Wert der personalen Liebe. Diese Übereinstimmung kommt nicht aus wissenschaftlicher Erkenntnis, sondern aus der Annahme der Verkündigung der Kirche, und sie behält ihren fundamentalen Wert für die Gestaltung und Bewahrung christlicher Ehe. Auch hier ist es gut, über die gegebenen individuellen Schwierigkeiten hinauszusehen. Wir müssen uns daran erinnern, dass jede sittliche Pflicht in scheinbar ausweglose Situationen führen kann: Das Bekenntnis des Glaubens kann Nachteile bringen und sogar das Leben kosten; die Wahrhaftigkeit kann für uns selbst oder andere schwere Folgen haben; Gerechtigkeit kann ein Leben zerstören. Niemand wird sich in solchen Fällen zum Richter machen, wenn einem die Lösung nicht gelingt. Aber man kann von da aus keine Normen gewinnen. Das Argument: Weil etwas sehr schwer ist, kann es nicht Wille Gottes sein, ist zwar in einer schwierigen Situation sehr verständlich. Jeder von uns hat gelegentlich schon so gedacht. Aber es ist dennoch nicht richtig. Alle Gebote Christi sind Forderungen, die sehr schwer sein können, vor allem sein Gebot der Nächsten- und Feindesliebe. Niemand kann, sofern er überhaupt weiß, wovon er redet, behaupten, dass er nicht hinter dieser Forderung zurückbleibt. Aber er wird deswegen dennoch nicht behaupten, dass Christi Gebot nicht gelten dürfe. Er wird sein Zurückbleiben nicht zur Norm machen. Hinter mancher Enttäuschung über die Entscheidung des Papstes verbirgt sich die Erwartung, es könne durch die Erlaubnis zu einer Methode der Geburtenregelung das eheliche Leben von allem Unerlaubten und allen Gewissensängsten befreit werden; es werde eine Eheführung ohne Versagen möglich. Das aber ist sicher grundsätzlich falsch und unchristlich. Es bedeutet letztlich, dass man die Verwundung und Erlösungsbedürftigkeit der menschlichen Natur nicht immer wahrhaben will. Unter Hinweis auf leibfeindliche Elemente in der christlichen Tradition werden Sinnlichkeit und Geschlechtlichkeit heute bisweilen generell heiliggesprochen. Aber sie sind das ebenso wenig wie irgendeine andere Anlage unserer Natur. Wir sind Sünder, die der Gnade Gottes bedürfen. Wir bleiben immer Gott und dem Mitmenschen vieles schuldig. Das ist schlimm genug; schlimmer aber wäre es, daraus Recht und Norm zu machen. Leider kann man das schöne und berechtigte Wort vom mündigen Gewissen so missverstehen.
Ebenso kann mit dem Begriff einer neuen und fortschrittlichen heutigen Moral genau das gemeint sein: Rechtfertigung der Situation. Es wäre Blindheit, das nicht zuzugeben, freilich auch Ungerechtigkeit, das generell vorauszusetzen. Wir Priester, die wir selber immer hinter der Forderung unseres Amtes zurückbleiben und vielleicht manchmal versucht sind, das vor uns zu rechtfertigen, werden auch jeden verstehen, der im ehelichen Leben versagt. Wir wollen uns und anderen abverlangen, nicht leichtfertig von einem selbständigen Gewissensurteil zu reden. Denn „im Innern seines Gewissens entdeckt der Mensch ein Gesetz, das er sich nicht selbst gibt, sondern dem er gehorchen muß“ (Kirche und Welt 16). Das Gewissen kann gar nicht einfachhin die Bestätigung der eigenen Meinung oder der Zeitmeinung sein. Wenn heute mit Recht gesagt wird, dass die personale Liebe das höchste Gut in der Ehe sei, dann sollten wir diese Überzeugung bestärken und alles fördern, was die heute vielfältig gefährdete Gemeinschaft der Ehe erhält. Aber wir müssen auch sagen, dass die personale Liebe allein nicht über die Erlaubtheit eines jeden Aktes und Mittels entscheidet, wohl aber einen Maßstab gibt für die Beurteilung des Verhaltens. Wir Priester sind verpflichtet, mit großer Geduld und großem Verständnis allen zu begegnen, aber wir müssen die Lehre der Kirche vorlegen als Teilhaber an ihrem Lehramt. Wir sind nicht Propheten unserer eigenen Ansichten und nicht Vertreter der wechselnden, notwendig immer fortschreitenden und sich ändernden oder auch widersprüchlichen Ergebnisse der einzelnen Wissenschaften. Mit solcher Einstellung können wir bei der Verwaltung des Bußsakramentes helfen, ohne Verwirrung zu stiften. Kommen im Bekenntnis Fragen des ehelichen Lebens zur Sprache, so werden wir zunächst, je nach Notwendigkeit, an die kirchliche Auffassung von der Ehe und die erste Pflicht der Liebe erinnern. Mit Fragen dagegen müssen wir zurückhaltend sein. Es ist auch nicht unsere Sache, medizinische Einzelheiten zu erörtern. Wir sollten ferner, wie der Heilige Vater in seinem Rundschreiben, mit der Bewertung schwere Sünde sehr vorsichtig sein, zumal, wenn die rechte christliche Grundhaltung des Pönitenten klar ist. Ohne irgend etwas zu verharmlosen, dürfen wir das Sechste Gebot an seinem Platz lassen, es ist nicht das erste und nicht das Hauptgebot. Denn nur aus der Verbindung mit Gott und aus wachsender christlicher Liebe kann die ganze Wirklichkeit der Ehe geheiligt werden. Niemals sollte jemand ohne ein Wort des Verständnisses und der Ermutigung von uns gehen. Ähnlich sollten wir bei Aussprachen und Diskussionen verfahren. Dabei müsste darauf hingewiesen werden, dass die Enzyklika des Papstes nicht, wie manche Berichterstattung vermuten lässt, in der ganzen Welt auf Ablehnung gestoßen ist. Viele Christen, auch Nichtkatholiken, ebenso Ärzte und Wissenschaftler, haben ihr zugestimmt.
Im Gespräch mit jungen Menschen werden wir versuchen, ihnen die Würde der christlichen Ehe nahezubringen. Um ihres wahren Glückes willen müssen wir sie bitten, nicht dem vielfach fast allmächtigen Trend zu erliegen: Richtig ist das Leichte und das Angenehme. Denn Christsein ist nicht billig und christliche Ehe nicht leicht und ebenso wenig voreheliche Enthaltsamkeit. Wie es auf dem Gebiete der Glaubenswahrheiten eine Tendenz gibt, durch Interpretation das Skandalum des Evangeliums wegzuschaffen, so auch auf dem Gebiete des Sittlichen. Die Argumente dafür, einschließlich der Beispiele früherer Enge, Welt- und Lebensfeindlichkeit, werden heute reichlich angeboten. Aber damit ist der kommenden Generation am wenigsten gedient. Ihr Christsein muß dann absinken zu einer Rechtfertigung des zeitgebundenen natürlichen Empfindens egoistischer oder gesellschaftlicher Ziele. Unter dem Druck der Umwelt kann das auf eine Praxis hinauslaufen, in der man sich selbst von vorneherein die Lossprechung zu einem Leben opferloser Liebe und reuelosen Genusses gibt. Einer solchen Praxis der Selbsterlösung kann die Kirche Christi nicht zustimmen, und zwar um des Menschen willen nicht, den Gott liebt, freilich mit fordernder und hoher Liebe, um ihn zu vollenden. Niemals werden wir uns, sei es im Gespräch, in der Verkündigung oder im Beichtstuhl, über Menschen erheben, die versagen, und auch nicht über jene, die glauben, ein anderes Gewissensurteil vertreten zu können. Wir wissen und bekennen, dass wir selbst immer wieder der Vergebung Gottes bedürfen. Aber wir müssen alle bitten, das Wort des kirchlichen Lehramtes vor Gott zu bedenken. Dabei setzen wir unser Vertrauen nicht auf unsere Klugheit, sondern auf den Herrn, der uns schuf und erlöste und uns in dieser Zeit zu seiner Nachfolge berufen hat.“