www. St Josef.at
Die katholische Informationsseite der Gemeinschaft v. hl. Josef
Navigation

Bestialität

Karl Hörmann: LChM 1969, Sp. 83 f

Unter Bestialität versteht man den Geschlechtsverkehr eines Menschen mit einem Tier. Bei dieser geschlechtl. Betätigung fehlt jede Beziehung zu den Sinnzielen Kind und Liebe zw. Mann und Frau, daher verletzt sie die geschlechtl. Ordnung schwer. Das Gesetz mancher Staaten bestraft sie (öStGBestialität § 129; dStGBestialität § 175 b). Freilich ersteht wieder die Frage, ob dieses Tun, das in seinem objektiven Bestand zweifellos Sünde ist, das Gemeinwohl so gefährdet, daß es vom Staat unter Strafandrohung gestellt werden muß. Das AT bezeichnet und bestraft die Bestialität als schwere Sünde (Lev 18,23; Dt 27,21) mit dem Tod (Lev 20,15 f; Ex 22,18). Auch die Kirche sieht sie als schwere Sünde an (D 2044 [1124]) und setzt auf sie Strafen (Konzil von Ancyra can. 16.17; CICc. 2357–59).


© Gemeinschaft vom hl. Josef · 1996 – 2024