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Sünde

Karl Hörmann: LChM 1976, Sp. 1529-1544

Wenn Gott den Menschen zu einer Bestimmung berufen hat, erwartet er dazu das freie Ja des Menschen. Wer frei zustimmen kann, hat freil. auch die Möglichkeit, die Zustimmung zu verweigern. In solchem Nein besteht die Sünde.

Es ist eine uralte Versuchung des Menschen, seine Schuld nicht wahrhaben zu wollen. Im Sündenfallbericht der Genesis schiebt Adam die Schuld auf die Frau und diese auf die Schlange (Gen 3,12 f). Heute verweist man zur Entschuldigung auf biolog., psycholog. oder soziolog. Faktoren. So schwer es im Einzelfall sein mag, das Ausmaß der Schuld festzustellen, darf man doch nicht übersehen, daß der zum Sünder gewordene Mensch sich häufig dadurch rechtfertigen will, daß er den Sündencharakter gewisser Sünden leugnet oder den Sündenbegriff überhaupt lächerl. machen will. Demgegenüber ist aber zu bedenken: „Wenn wir behaupten, wir hätten keine Sünde, dann täuschen wir uns selbst, und die Wahrheit ist nicht in uns“ (1 Joh 1,8). Johannes macht darauf aufmerksam, daß man mit der allg. Leugnung der Sünde auch die Erlösung als nicht notwendig verwirft und damit die Grundlagen des Christentums angreift: „Das Blut Jesu, seines Sohnes, reinigt uns von aller Sünde ... Wenn wir unsere Sünden bekennen, dann ist er treu und gerecht, so daß er uns die Sünden erläßt und uns von jegl. Ungerechtigkeit reinigt. Wenn wir behaupten, wir hätten nicht gesündigt, dann machen wir ihn zum Lügner, und sein Wort ist nicht in uns“ (1 Joh 1,7.9 f; vgl. Joh 3,19; 16,8). Wohl wäre es eine falsche Verkürzung, wollte man im Sinn einer sog. „Sündenmystik“ sagen, daß Gott seine Gnade nur dem gibt, der gesündigt hat; die Botschaft von der Erlösung jedoch hätte keinen Sinn, wenn es keine Sünde gäbe („Denn er wird sein Volk von seinen Sünden erlösen“, Mt 1,21).

Wer die Sünde leugnen will, verstößt nicht nur gegen die Aussage der Offenbarung, sondern auch gegen die unmittelbare Erfahrung des einzelnen im bösen Gewissen und die gleiche Erfahrung der ganzen Menschheit, die in der Literatur ihren Niederschlag gefunden hat. „Was uns aus der Offenbarung Gottes bekannt ist, steht mit der Erfahrung in Einklang: Der Mensch erfährt sich, wenn er in sein Herz schaut, auch zum Bösen geneigt und verstrickt in vielfältige Übel, die nicht von seinem guten Schöpfer herkommen können“ (2. Vat. Konz., GS 13).

I. Der Versuch, den Begriff der Sünde zu fassen, hat zu verschiedenen Ergebnissen geführt. Sünde ist ein so vielschichtiges Geschehen, daß es nicht in einer einzigen Definition eingefangen werden kann; vielmehr werden jeweils nur bestimmte Aspekte aufgewiesen.

1. In der antiken Mythologie wird des öftern von Menschen erzählt, die der Sünde wie einem Schicksal verfallen: Sie übertreten, ohne es zu wissen, die Gesetze der Götter und verfallen so ihrem Fluch (Ödipus, Thyestes). Nach christl. Auffassung ist die Sünde ein sittl. Versagen, ein Verstoß gegen das sittl. Gesetz, nicht bloß die Nichtbeachtung magischer Verhaltensweisen oder kultischer Vorschriften. „Die Sünde ist die Gesetzlosigkeit“ (1 Joh 3,4). Augustinus bestimmt sie als „Tat oder Wort oder Begehren entgegen dem ewigen Gesetz“ (Contra Faustum XXII 27; PL 42,418; vgl. Thomas von Aq., S.Th. 1 q.17 a.1; 1,2 q.71 a.6).

Dabei ist zu beachten: Das sittl. Gesetz ist das Gesetz der Liebe; zur Verwirklichung der Liebe ist der Mensch vom liebenden Gott gerufen; in der Sünde verweigert sich der Mensch also Gott, weigert er sich, zum Liebenden mit dem liebenden Gott und in seinem Sinn zu werden. „Die Gebote: Du sollst nicht ehebrechen! Du sollst nicht töten! Du sollst nicht stehlen! Du sollst nicht begehren! und was es sonst noch an Geboten geben mag, werden ja in diesem einen Wort zusammengefaßt: Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst! Die Liebe fügt dem Nächsten nichts Böses zu“ (Röm 13,9 f). Wenn auch als Nächstbetroffene vieler Sünden Geschöpfe, im besonderen Menschen und ihre Gemeinschaften, in der Sünde des Christen immer auch die Kirche, erscheint, richtet sich jede Sünde in den tiefsten Zusammenhängen gegen Gott. Gegen ihn, nicht bloß gegen ein sachl. Gesetz verstößt die Sünde (vgl. D 3891); es gibt keine Sünde, die Widerspruch bloß gegen die vernünftige Natur und die rechte Vernunft („phil.“) und nicht zugleich gegen Gott („theol.“ Sünde) wäre (vgl. D 2291).

Sünde ist auch wesentl. mehr als ein Verstoß gegen eine gesellschaftl. Verhaltensvorschrift; sie hat eine rel. Dimension, ist ein Nein zum Liebes- oder Heilsangebot Gottes an den Menschen. Mit dem Reifen der sittl.-rel. Persönlichkeit vertieft sich auch das Verständnis dessen, was Sünde ist.

Das AT zeigt die Sünde als unzulässige Selbstbehauptung des Menschen Gott gegenüber (Gen 3,1–24; Num 14,9; Dtn 28,15; 1 Sam 12,14), als Verfehlung gegen Gottes Willen (Gen 13,13; 20,6; 39,9; Ex 10,16; 32,33 unda.), als Mißachtung (2 Sam 12,10; Jes 1,4; 43,24; Mal 1,6), ja als Haß Gottes (Ex 20,5; Dtn 5,9) und als Greuel vor ihm (Lev 16,16; 18,26; Ri 20; Ps 50[51],6) und Abfall von ihm (Jes 46,8; Jer 2,5–19; 5,6 f; 14,7; Hos 4,12); für Israel hatte sie den besonderen Charakter der Untreue gegen den Bundesgott (Jes 24,5; 48,8; Jer 3,20; 9,1; 11,10; Ez 16,59; Hos 3,1) und zerbrach die Gemeinschaft mit ihm (Ex 32,33; Ps 68[69],29; Jes 59,2). Auch nach dem NT ist Sünde Nichtannahme Gottes (Joh 8,24; 15,22), Nichtbefolgen seines Wortes (Mt 7,24; Röm 1,21; 2,8; 11,30; Eph 2,2), Verstoß gegen seine Vaterliebe und Aufkündigung der Gemeinschaft mit ihm (Lk 15,11–13), ja Feindschaft gegen Gott (Röm 5,10; 8,17; Eph 2,14; Kol 1,21; Joh 15,23–25). Nach Augustinus bedeutet Sünde, daß der Mensch das geschöpfl. Gut, das ihn zu Gott hin fördern sollte, unabhängig von Gott genießen will (De doctr. chr. I 3; PL 34,20). „Ein Fehlgriff in der Wahl deines Gutes ist die Sünde“ (Augustinus, In Ps 102 en. 8; PL 37,1322).

Wenn sich der Mensch dem Liebesanruf Gottes verweigert, gefährdet er seine eigene Bestimmung, seinen eigentl. Wert; gefährdet er das Leben, zu dem er berufen ist: „Der Sold der Sünde ist der Tod, Gottes Gnadengeschenk aber ist ewiges Leben in Christus Jesus, unserem Herrn“ (Röm 6,23). Dieses Wort ist nicht im Sinn einer äußeren Sanktion zu verstehen, sondern als Feststellung, daß sich der Mensch mit der Abkehr von Gott dem Tod, dem Nichts, der Sinnlosigkeit ausliefert. Das AT spricht von der Sünde als einem törichten Verhalten (Dtn 32,6; Jes 29,14), das Unheil auf die Erde herabbeschwört (Dtn 28,15–69; Jes 31,2). Das NT macht deutl., daß sich der Sünder dem Einfluß des Widersachers Gottes überläßt und sein endgültiges Schicksal gefährdet (Mt 13,19; Lk 22,3.31; Joh 8,44; 1 Joh 3,8). „Die sündige Seele ist die schlechte Seele, schlecht in dem Maß, als sie vom höchsten Sein zum niederen herabsinkt und dadurch selbst niedrig wird, und je niedriger, umso näher dem Nichts“ (Augustinus, Contra Secundum Man. 15; vgl. Conf. IV 12,19; PL 42,590; 32,701).

2. Wenn die Sünde als Verstoß gegen das sittl. Gesetz und den dahinter stehenden Willen Gottes bestimmt wird, scheint vor allem das objektive Geschehen, das materiale oder sachl. Element der Sünde beachtet zu werden.

Aber schon das AT zeigt, daß sich das Nein zu Gottes Angebot und Anruf grundlegend im „Herzen“ des Menschen ereignet: Jahwe sah, „daß die Bosheit der Menschen auf Erden groß war und alles Gedankengebilde ihres Herzens allzeit nur auf das Böse gerichtet war“ (Gen 6,5). „Jenen aber, deren Herz den Scheusalen und Greueln zugewandt ist, will ich ihren Wandel vergelten, Spruch Jahwes“ „Ez 11,21; vgl. Gen 8,21; Ps 50[51],12; Jer 4,4; 5,23; Ez 11,19). Wenn das AT den Unterschied zw. materialer und formaler Sünde andeutet (Ex 21,12.14; Lev 4,2.27; 5,4; Num 15,22.27; Ps 18[19],13; 24[25],7; Ijob 1,5; 13,26), schafft das NT volle Klarheit: „Aus dem Herzen kommen böse Gedanken, Mord, Ehebruch, Unzucht, Diebstahl, falsches Zeugnis, Lästerung. Das ist es, was den Menschen verunreinigt“ (Mt 15,19 f). Der Einsatz des Herzens aber setzt die Einsicht voraus: „Wer also Gutes zu tun weiß und es nicht tut, für den ist es Sünde“ (Jak 4,17). „Alles aber, was nicht in gutem Glauben geschieht, ist Sünde“ (Röm 14,23).

Die persönl. oder formale oder subjektive Sünde kommt also nur durch das Herz, das innere Wollen, zustande. „Der Wille ist es, von dem sowohl Sünde ist als rechtes Leben“ (Augustinus, Retr. I 9,4; PL 32,596). „Die Sünde ist mit dem Willen vollzogene Abkehr vom wandellosen Gut und Hinwendung zu wandelbaren Gütern“ (Augustinus, De lib. arb. II 19,53; vgl. Conf. VII 16,22; PL 32,1269.744). „Die Sünde ist nichts anderes als ein böser menschl. Akt“ (Thomas von Aq., S.Th. 1,2 q.71 a.6; vgl. 1 q.48 a.5).

Sündhaft ist daher eine Übertretung nur, wenn sie beabsichtigt oder ohne rechtfertigenden Grund mit in Kauf genommen wird (vgl. Handlung mit zweierlei Wirkung). Keine von selbst auftretende Regung kann Sünde sein, solange die Willenszustimmung fehlt. „Nicht schon durch die böse Begierde, sondern durch unsere Zustimmung sündigen wir“ (Augustinus, In Ep. ad Rom. prop. 13–18; vgl. In Ps 118 en. serm. 3,1; Contra Secund. Man. 19; De cont. 14; Ambrosius, De parad. 8; PL 35,2066; 37,1507; 42,593 f; 40,370; 14,293 f). Niemand wird durch bloß materiale Übertretung des sittl. Gesetzes schuldig; umgekehrt aber kann es vorkommen, daß jemand aus Irrtum sündigt, ohne material gegen das sittl. Gesetz zu verstoßen (vgl. Gewissen).

3. Weil die Sünde wesentl. durch die innere Entscheidung begründet wird, gibt es rein innere Sünden, denen kein äußerer Vollzug folgt. „Der böse Wille schon für sich allein ist sündhaft, auch wenn es nicht zur Tat kommt, das ist, wenn jemand nicht die Macht hat“ (Augustinus, De spir. et litt. 31,54; PL 44,235; vgl. D 1680 1707 2113).

a) Die Begierde nach einem dem sittl. Gesetz widersprechenden Verhalten (sinnl. Regung) macht den Menschen nicht schon zum Sünder, wenn sie vor seiner Entscheidung von selbst auftritt, sondern erst, wenn er sie frei weckt oder bejaht. Diese Begierde, die „aus verkehrtem Willen entsteht“ (Augustinus, Conf. VIII 5,10; PL 32,753), ist durch die beiden letzten Gebote des Dekalogs als Sünde kenntl. gemacht (Ex 20,17; Dtn 5,12).

b) Eine Bejahung der Sünde liegt auch in der Freude, dem überlegten Wohlgefallen an eigener oder fremder geschehener Sünde, und im freien wohlgefälligen Verweilen dabei. Wer noch dazu mit einer begangenen Sünde vor anderen prahlt, verfehlt sich auch gegen diese (vgl. Ärgernis).

4. Weil nur die eigene Entscheidung Sünde begründen kann, erheben sich Bedenken gegen den Begriff der Kollektivschuld. Anerkannt kann er nur in dem Sinn werden, daß jemand durch eigene Entscheidung in die Schuld einer Gruppe hineingezogen wird; nicht aber in dem Sinn, daß ihn schon die bloße Zugehörigkeit zu einer Gruppe schuldig macht, außer er hätte diese schon von vornherein als verbrecherisch erkannt und wäre frei in sie eingetreten mit dem Vorhaben, in ihr mitzuwirken (vgl. Ez 18,2–4; Pius XII., UG 460 350 0 3878 f 4107 4258).

Hie und da ist mit Kollektivschuld gemeint, daß jemand durch gesellschaftl. Verflechtungen in Gewissenskonflikte hineingezogen wird, aus denen er keinen rechten Ausweg sieht, oder daß sich in einer Gesellschaft Unrechtsstrukturen herausbilden können und daß der einzelne daran mitschuldig sein kann (wenn man jedoch alles Böse nur den gesellschaftl. Strukturen und nicht auch den einzelnen Menschen anlasten wollte, wäre das ein typischer Versuch, die eigentl. Sünde zu leugnen).

II. In allen Sünden widerspricht der Mensch dem sittl. Gesetz und dem dahinter stehenden Gott. Er kann dies aber mit verschiedenem Nachdruck und in verschiedenen Punkten tun. Begründetermaßen kann man daher Sünden unter verschiedenen Gesichtspunkten voneinander unterscheiden.

1. Unter rel. Gesichtspunkt ist die sog. theol. Unterscheidung die wichtigste. Sie nimmt auf den personalen Einsatz des Menschen in seiner Entscheidung gegen Gott Rücksicht.

a) Jede Sünde gefährdet das Leben der Gottverbundenheit, zu dem der Mensch berufen ist. Eine Sünde, die den Menschen dieses Lebens ganz beraubt, wird herkömml. als schwere oder Tod-Sünde (peccatum grave, mortale, D 795 835 838 839 858 897 926 965 1002 1306 1577 1638 1680 2257 3375) bezeichnet. „Denn wenn die Begierlichkeit empfangen hat, gebiert sie die Sünde; die an ihr Ziel gelangte Sünde aber gebiert den Tod“ (Jak 1,15). Paulus schreibt den Kolossern, daß sie durch ihre Vergehen tot waren (Kol 2,13). „Jede schwere Sünde gibt der Seele den Tod“ (Gregor von Nazianz, Oratio 37,23; vgl. Gregor von Nyssa, Orat. cat. magna 8; PG 36,308; 45,40). In jeder schweren Sünde läßt es der Mensch ja an jener Lebe mangeln, die dem Leben mit Gott wesentl. ist. „Wer nicht liebt, bleibt im Tode“ (1 Joh 3,14). So verläßt und verliert der Mensch durch die Sünde Gott, stürzt er sich aus der Liebe in den Zorn Gottes (vgl. Ex 4,14; 15,7; 22,23; 32,10; Num 11,1.10; 12,9; Dtn 32,21 unda.), „den zu verlassen Tod, den wieder aufzusuchen Neugeburt, in dem zu wohnen Leben ist“ (Augustinus, Solil. I 3; vgl. Conf. IV 9,14; PL 32,870.699). „Jeder, der sündigt, stirbt; aber sosehr alle Menschen den Tod des Leibes fürchten, den Tod der Seele fürchten wenige“ (Augustinus, In Io tr. 49,2, PL 35,1747).

Durch die Schuld der schweren Sünde verliert der Mensch das Leben der Gottgemeinschaft („Vater, ich habe gesündigt gegen den Himmel und vor dir; ich bin nicht mehr wert, dein Sohn zu heißen“, Lk 15,18.21; vgl. Jes 59,2; Joh 3,19–21; 9,30–33; D 1544 1680); die Sünde verträgt sich nicht mit dem Leben in Christus, mit der Gotteskindschaft (vgl. 1 Joh 3,6.10). Solange der Mensch in diesem Zustand bleibt, droht ihm all das, was sich als innere Sanktion daraus ergibt: das Verfehlen seiner ewigen Bestimmung (= die Verwerfung; Offb 21,27; 22,15; D 780 839 858 1002 1075 1306) mit allen Folgen (wesh. die Sünde für den Menschen das Übel schlechthin ist; vgl. Mk 9,42–49), das Zunichtewerden alles dessen, was in seinem bisherigen Leben auf die Erfüllung hingeordnet war (vgl. Verdienst); die Unfähigkeit, aus eigener Kraft die Gottgemeinschaft wieder zu erwerben; mancherlei Zerrissenheit und Unausgefülltheit schon im irdischen Leben, das nicht gemäß seiner gottgegebenen Bestimmung gestaltet wird.

Solche Wirkungen kann die Sünde des Menschen nur haben, wenn ihr der Charakter der Sünde voll eignet, d.h. wenn der Mensch die Abwendung von Gott mit ganzem Einsatz der Person vollzieht. Dazu gehört, daß er sich der Bedeutung dessen, was er tut, hinreichend bewußt ist und daß er sich mit einer im wesentl. ungehemmten Freiheit dafür entscheidet (in einem voll menschl. Akt; actus perfecte humanus).

Es kann vorkommen, daß der Mensch Kleinigkeiten zum Anlaß nachdrücklicher Auflehnung gegen Gott nimmt; dabei kommt es weniger auf diese Kleinigkeiten als auf die Grundeinstellung des Menschen zu Gott an. Im allg. aber ist eine ganzpersonale Entscheidung gegen Gott nur in Dingen mögl., die ihrer Beschaffenheit nach für die Verwirklichung der sittl. Ordnung (der Liebe) wichtig sind (materia gravis); wer ihre Bedeutung erfaßt hat und sich frei für sie entscheidet, kommt um schwere Sünde nicht herum. Was dazu zählt, kann der Mensch durch eigene Überlegung, mit Hilfe der Hl. Schrift (Sünden, die als todeswürdig bezeichnet werden, wie Götzendienst, Zauberei und Gotteslästerung – Lev 20,2; 22,17; 24,11–16; Auflehnung gegen die Eltern – Lev 20,9; Menschenraub – Ex 21,16; verschiedene Unzucht-Sünden – Lev 18,29; die „himmelschreienden“ Sünden Mord – Gen 4,10; 2 Makk 8,3, Sodomie – Gen 18,20 f; 19,13, Bedrückung von Hilflosen – Ex 3,7; 22,21 f, Vorenthaltung des verdienten Arbeitslohnes – Dtn 24,14 f; Jak 5,4; die verhängnisvolle Grund-Sünde wider den Hl. Geist – Mk 3,28 f; Lk 12,10, näml. der verstockte Unglaube, das Nichthören- und Nichtannehmenwollen des Rufes Gottes in Christus – Jes 6,9 f; Mk 4,12; 8,18; Lk 10,13–15; 11,32; Joh 8,21; 9,39–41; 12,37–40; 16,9; Apg 28,23–28; Röm 11,8; 2 Thess 2,10–12; Sünden, die vom Reich Gottes ausschließen – 1 Kor 6,9 f; Gal 5,19–21; Offb 21,27; 22,15; D 1544 1577), mit Hilfe der Lehre der Kirchenväter und der Theologen und durch Beachtung der Lehre und der Praxis der Kirche (was die Kirche z.B. mit Strafe bedroht, sieht sie als schwere Sünde an; vgl. CICc. 2218 § 2; c. 2242 § 1) feststellen. Die Feststellung betrifft das objektive Element, nicht den subjektiven Vollzug.

Für den subjektiven Vollzug kommt es nicht unwesentl. auf die Grundhaltung des Menschen an; durch sie erhält die Einzeltat ihren Stellenwert. Allerdings werden Grundhaltungen durch Einzelentscheidungen, die den Charakter von Fundamentalentscheidungen haben, begründet.

Auch wichtige Verstöße gegen die sittl. Ordnung können noch verschiedenes Gewicht haben. „Der mich dir ausgeliefert hat, hat eine größere Schuld“ (Joh 19,11), sagt Jesus zu Pilatus, dessen Verfehlung gewiß nicht leicht zu nehmen war. Ein Unterschied in der Schwere läßt sich auch aus der Steigerung der Strafe erkennen, die Jesus androht (Mt 5,22). Unglaube trotz Einsicht wird vom NT als Grund-Sünde aufgezeigt, die ärger ist als Unzucht (Mt 10,14 f; 11,20–24). Aus der Erwägung der verschiedenen Schwere beschwört Augustinus den Menschen, der von der Sünde nicht ganz abgebracht werden kann, doch wenigstens vom Gattenmord abzulassen und sich mit dem kleineren Übel des Ehebruches zu begnügen (De coniug. ad. II 15, PL 40,481 f). Wenn im Licht der Offenbarung dem Unglauben grundlegender Sünden-Charakter zukommt, erlangt die Sünde als Widerspruch gegen Gott im Gotteshaß ihre größte Ausdrücklichkeit.

Es gibt Sünden, die ihrem Wesen nach die sittl. Ordnung so schwer stören, daß sie dem, der sich bewußt und frei für sie entscheidet, in jedem Fall eine ganzpersonale Stellungnahme gegen Gott abverlangen, etwa Gotteslästerung oder Meineid (peccatum ex toto genere suo grave). Bei anderen ist es mögl., daß die Störung verschiedenes Ausmaß und verschiedenen Tiefgang annimmt (etwa schwerer oder leichter Diebstahl); in gewissen Fällen begeht der Mensch sie daher für gewöhnl. mit ganzpersonalem Einsatz und wird schwer schuldig, in anderen Fällen fehlt für gewöhnl. der volle Einsatz und damit auch die schwere Schuld (p. ex genere suo grave; „admittit parvitatem materiae“).

b) Von der Tod-Sünde unterscheidet sich die leichte oder läßl. (p. leve, veniale; D 1537 1573 1680 1707 1920 2257 3381) dadurch, daß sie nicht ganzpersonale Entscheidung gegen Gott ist, daher den Menschen nicht von Gott trennt, ihn nicht des Gnadenlebens beraubt (D 1537 1680; in neuerer Zeit wird sie in der rel. Unterweisung als „Wund-Sünde“ von der „Tod-Sünde“ abgehoben), aber immerhin dieses Leben in seiner Vollverwirklichung beeinträchtigt und in einem gewissen Grad unerfüllt läßt, es in seinem Wachstum in die Glorie hinein hemmt und mit dieser Schwächung den Menschen auch für schwere Formen der Sünde anfällig macht („Wer im Kleinsten ungerecht ist, der ist auch im Großen ungerecht“, Lk 16,10). Manche Arten schließen größere Gefahren in sich, manche geringere; die „Wunde“ kann eben verschieden tief reichen.

Die Hl. Schrift läßt erkennen, daß nicht alle Sünden den Charakter von Tod-Sünde haben. Das AT weiß von Jugend-Sünden, die leichter verziehen werden können (Ps 24[25],7; Ijob 13,29). Jesus redet von der läßl. Sünde unter den Bildern des Splitters im Auge des Bruders (Mt 7,3), der Mücke (Mt 23,24), der Schuld von 100 Denaren (Mt 18,28). Die Worte der Apostel von der allg. Sündhaftigkeit („In vielem verfehlen wir uns ja alle“, Jak 3,2) scheinen auf läßl. Sünde gedeutet werden zu müssen; Johannes weiß von denen, die im Licht wandeln und dennoch das Bekenntnis der Sünden und die Reinigung von ihnen durch Jesu Erlöserblut notwendig haben (1 Joh 1,7–10). Der Ausdruck „läßl. Sünde“, der sagen will, daß diese Sünde, weil weniger schuldhaft, leichter nachgelassen werden kann, findet sich in der Tradition schon bei Augustinus (Contra mend. 8,19; 21,41; CSEL 41,492.528), wenngleich erst die Scholastik zu einer vollkommeneren Begriffsklärung gelangt (vgl. Thomas von Aq., S.Th. 1,2 q.88 aa.1.3). Die Kirche hat sich wiederholt zur Auffassung bekannt, daß auch die Gerechten im Erdenleben Sünden begehen, ohne desh. aufzuhören, gerecht zu sein; sie hat diese als leichte, tägl. oder läßl. Sünden bezeichnet (D 1537 1549 1573 unda.).

Läßl. Sünde kommt dadurch zustande, daß der Mensch gegen die sittl. Ordnung (den göttl. Liebeswillen) zwar nicht ganz unpersönl. (nicht bloß in der Form eines Actus hominis), aber infolge der Schwerfälligkeit seiner geistig-sinnl. Natur doch auch nicht in ganzpersonaler Entscheidung (nicht in einem vollmenschl. Akt) verstößt (vgl. Thomas von Aq. De malo q.7 a.1 ad 1). Die Ursache dafür mag darin liegen, daß der Mensch die sittl. Bedeutung seines Tuns nicht vollkommen erfaßt (dies kann sogar auf ein Verhalten zutreffen, das seiner Natur nach ein „peccatum ex toto genere suo grave“ darstellt) oder Einflüssen unterliegt, die seine Freiheit nicht ganz zur Auswirkung kommen lassen. Der geringere personale Einsatz kann auch daher kommen, daß das Verhalten seiner Beschaffenheit nach den Eindruck des Geringfügigen (materia levis) erweckt, des den Menschen nicht ganz beansprucht. Diese Geringfügigkeit kann manchmal bei Dingen da sein, die in anderen Fällen große Bedeutung haben (p. ex genere suo leve oder grave). Das Tun kann aber auch so beschaffen sein, daß es anscheinend nie größere Bedeutung erlangt, wenn nicht neue Elemente hinzutreten (p. ex toto genere suo leve).

c) Die Unterscheidung in Tod-Sünde und läßl. Sünde ist nicht unbestritten geblieben; Vernunftüberlegungen und Aussagen der Offenbarung zeigen sie jedoch als berechtigt.

Unschwer läßt sich einsehen, daß sie der Wirklichkeit entspricht; es ist offenkundig nicht dasselbe, ob man jemandem ein ungeduldiges Wort sagt oder ihn umbringt.

Im NT unterscheidet Jesus zw. verschiedenen Graden der Schuld in den Gleichnisreden vom Splitter und vom Balken (Mt 7,3–5), vom Seihen der Mücken und vom Verschlucken des Kamels (Mt 23,24), von der Schuld der 10.000 Talente und der 100 Denare (Mt 18,23–35). Es gibt Sünden, die aus dem Reich Gottes ausschließen (vgl. 1 Kor 6,9 f), und andere, die auch von Gerechten begangen werden, ohne daß diese aufhören, gerecht zu sein (vgl. Jak 3,2; 1 Joh 1,7–10; „Ja kein Mensch im Lande ist so gerecht, daß er nur Gutes täte und nie sündigte“, Koh 7,20). In der Tadition wurde diese Unterscheidung gewahrt: „Es gibt leichte, es gibt schwere Sünden. Etwas anderes ist es, 10.000 Talente zu schulden, etwas anderes, einen Heller. Sowohl wegen eines müßigen Wortes als auch wegen Ehebruches werden wir schuldig befunden werden; aber Beschämtwerden und Gefoltertwerden, Erröten und lange Zeit Gequältwerden ist nicht dasselbe“ (Hieronymus, Advon Iovon II 30; 15,31; PL 23,341 f; vgl. Augustinus, Ep. 104,4/13, 33,394; Contra mend. 15,31, CSEL 45,511). Die Kirche hat die Meinung abgelehnt, jede Sünde sei Tod-Sünde, läßl. Sünde gebe es nicht (D 1920; vgl. 838 1537 1638 1680 2257 3375 3381). Diese anscheinend strenge Auffassung schließt übrigens die Gefahr in sich, ins Gegenteil umzuschlagen: Man braucht keine Sünde schwerer zu nehmen als eine andere; alle sind gleich schwer oder gleich leicht und verzeihl.; ein weiterer Schritt: Es gibt überhaupt keine Sünde.

Die Scheidung der Sünden in solche, die ihrer objektiven Beschaffenheit nach die sittl. Ordnung beträchtl. stören, und solche, die es nur geringfügig tun, gelingt nicht immer restlos. Selbst wenn sie gelingt, ist damit noch nicht für den Einzelfall klargestellt, wie weit der, welcher eine bestimmte Sünde begeht, sich dabei personal einsetzt, wie weit er also tatsächl. schuldig wird (vgl. Augustinus, De civon D. XXXI 27,5, PL 41,749 f).

2. Auch artmäßig (spezifisch) kann man die Sünden voneinander unterscheiden (für das Bußsakrament ist das Bekenntnis der Tod-Sünden nach ihrer Art und den artändernden Umständen notwendig; D 1681 f 1707; CICc. 901) und sich dabei auf verschiedene Unterscheidungsgründe stützen: auf die verschiedenen Gegenstände der Sünden (Thomas von Aq.), auf die verschiedenen Tugenden (Werte), gegen die sie verstoßen (J. Duns Scotus), auf die verschiedenen Gebote (und die von ihnen ausgesprochenen Pflichten), die sie verletzen (Vasquez). In tieferer Sicht laufen alle diese Unterscheidungsgründe auf dasselbe hinaus: Durch die verschiedenen Gebote werden verschiedene Tugenden gefordert, die wieder verschiedene Gegenstandsbereiche haben. So mag es genügen, nur auf die beeinträchtigten Tugenden zu achten.

Jene Sünden unterscheiden sich spezifisch voneinander, die sich gegen verschiedene Tugenden richten (Unglaube als Verweigerung des Glaubens ist etwas anderes als Verzweiflung, ein Versagen in der Hoffnung). Allerdings kann sich ein Verhalten zugleich gegen mehrere Tugenden richten (Verleumdung gegen Wahrhaftigkeit und Gerechtigkeit).

Dieselbe Tugend kann einen großen Bereich umfassen, sodaß sich sachgemäß die Sünden voneinander unterscheiden, die sie in verschiedenen Teilen ihres Bereiches verletzen (Mord und Diebstahl richten sich gegen die Gerechtigkeit, aber in den verschiedenen Gütern des Leibeslebens und des Eigentums).

Endl. kann sich bei manchen Tugenden eine begründete Unterscheidung von Sünden daraus ergeben, daß diese die Tugendmitte in entgegengesetzter Richtung verlassen (Zuviel oder Zuwenig in der Nahrungsaufnahme).

3. Manchmal (etwa hinsichtl. des Bekenntnisses im Bußsakrament, D 1680 1707; CICc. 901) kann die Frage auftauchen, ob ein verwerfl. Verhalten als eine oder als mehrere Sünden aufzufassen ist. Zahlenmäßig (numerisch) sind mehrere Handlungen, die sich gegen dieselbe Tugend im selben Bereich und in derselben Richtung wenden, als mehrere Sünden zu erachten, wenn sie nicht ein moralisches Ganzes bilden. Zur Einheit sind mehrere Handlungen zusammengeschlossen, wenn sie zu einem Unternehmen gehören, das seiner Natur nach mehrere Teilhandlungen umfaßt (die Vorbereitungen zum Diebstahl bilden mit dem Diebstahl selbst eine Einheit), oder wenn sich die Absicht des Handelnden auf sie als ein Ganzes bezieht (wenn jemand nach mißlungenen Versuchen immer wieder zum Diebstahl ansetzt, werden seine Unternehmungen durch andauernden Vorsatz zur Einheit zusammengefaßt).

III. Mögl. wird die Sünde nur auf dem Boden jener Freiheit des Menschen, die von der Offenbarung aufgezeigt wird, näml. der Freiheit, sich für oder gegen Gott als seinen Lebenssinn zu entscheiden und diese Entscheidung in alle einzelnen Situationen hinein zu verwirklichen. Obwohl der von Gott beabsichtigte Sinn der Freiheit die freie Übernahme der Bestimmung des Menschen durch diesen ist, gehört zu ihrem Wesen notwendig auch die Möglichkeit der gegenteiligen Entscheidung. „Nicht gebrach es Gott an der Macht, den Menschen so zu schaffen, daß er nicht sündigen konnte; allein er zog es vor, ihn so zu schaffen, daß es bei ihm stünde zu sündigen, wenn er wollte, nicht zu sündigen, wenn er nicht wollte, indem er das eine verbot, das andere gebot. Auf diese Weise sollte er zuerst das gute Verdienst haben, nicht zu sündigen, und später dann den gerechten Lohn, nicht sündigen zu können“ (Augustinus, De cont. 16; vgl. 15.32; De civon D. XI 17.18; In Ps 54 en. 4; PL 40,359.358 f.372; 41,331 f.332; 36,630 f).

Zum tatsächl. Entstehen der Sünde kommt es durch das ungeordnete Begehren des Menschen (Begierlichkeit), das von außen durch Gelegenheit und Versuchung angestachelt wird.


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