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Verdienst

Karl Hörmann: LChM 1976, Sp. 1644-1649

1. Die Offenbarung redet davon, daß Gott den Menschen die Erreichung seines Endzieles verdienen lassen will. Der Menschensohn „wird jedem vergelten nach seinen Taten“ (Mt 16,27; vgl. 10,41 f; 19,21; 25,34 f). Gott „wird jedem vergelten nach seinen Werken: denen, die in beharrl. Übung des Guten nach Herrlichkeit, Ehre und Unvergänglichkeit trachten, mit ewigem Leben, denen aber, die aus Auflehnung der Wahrheit ungehorsam, der Ungerechtigkeit aber gehorsam sind, mit grimmem Zorn“ (Röm 2,6–8; vgl. 1 Kor 1,18; 2 Kor 5,10; 11,15; 2 Tim 2,12; Offb 20,12). Jesus muntert mit dem Hinweis auf den Lohn immer wieder zum Guten auf: „Freut euch und frohlockt, denn euer Lohn ist groß im Himmel“ (Mt 5,12). „Dein Vater, der ins Verborgene sieht, wird es dir vergelten“ (Mt 6,4.6.18). „Sei getreu bis in den Tod, und ich werde dir das Leben als Siegeskranz geben“ (Offb 2,10). „Wisset ihr doch, daß ihr vom Herrn das Erbe als Lohn empfangen werdet“ (Kol 3,24). Der Lohn, um den es geht, ist also das „Erbe“ (Kol 3,24), das „Reich“ (Mt 25,34), der „Schatz im Himmel“ (Mt 19,21), das „ewige Leben“ (Röm 2,7), das „Leben als Siegeskranz“ (Offb 2,10), Gott selbst.

2. Im Anschluß daran bestimmt die Theologie als Verdienst (meritum im konkreten Sinn) das des Lohnes würdige Werk, als Verdienstlichkeit (meritum im abstrakten Sinn) die Lohnwürdigkeit einer menschl. Handlung (vgl. Thomas von A., S.Th. 1,2 q.114 a.1).

Dem Verdienst und der Verdienstlichkeit stehen das strafwürdige Werk und die Strafwürdigkeit (demeritum) gegenüber.

Verdienstl. wird das Werk eines Menschen vor einem anderen, wenn es diesem nützt, strafwürdig, wenn es ihm schadet (vgl. Thomas von A., S.Th. 1,2 q.21 a.3). Vor Gott kann der Mensch auf kein Verdienst pochen, da er Gott weder nützen noch schaden kann (vgl. ebd. a.4 ad 1; q.114 a.1 ad 2). „So sollt ihr, wenn ihr alles getan habt, was euch aufgetragen wurde, sagen: Unnütze Knechte sind wir; wir haben getan, was wir zu tun schuldig waren“ (Lk 10,17).

Wenn der Mensch durch sein Tun vor Gott etwas verdienen kann, und nicht nur etwas, sondern den Besitz Gottes selbst, so nur desh., weil Gott, der sich dem Menschen frei schenken will, diesen zu verdienstl. Tun befähigt und ihm Verdienstkraft zuspricht (vgl. Konz. von Trient, D 1545; Thomas von A., S.Th. 1,2 q.144 a.1).

3. Die Theologen haben zwei Arten von Verdienst unterschieden: Vollkommen ist es (meritum de condigno), wenn das verdienstl. Tun und der Lohn einander völlig entsprechen, weil der Lohn dem Ansatz nach schon im Tun enthalten ist und sich aus ihm entfaltet. Beim unvollkommenen Verdienst (meritum de congruo) dagegen fehlt es an diesem inneren Entsprechen (vgl. Thomas von A., Sent. 2 d.27 q.1 a.3).

a) Auf beiderlei Art kann der Mensch etwas für das ewige Leben Verdienstliches nur tun, solange er auf Erden (in statu viae) lebt. Im irdischen Leben muß die Enderfüllung errungen werden. „Solange wir noch Zeit haben, wollen wir das Gute tun an allen, hauptsächl. aber an den Glaubensgenossen“ (Gal 6,10).

Verdienstl. kann dem Menschen nur ein sittl. gutes Tun werden, ein Tun, das er als mit der sittl. Ordnung (den Absichten Gottes) in Einklang stehend in freier Entscheidung vollzieht (vgl. Mt 25,46; Röm 2,7; Thomas von A., S.Th. 1,2 q.114 a.1).

Der Lohn, durch den das Menschenschicksal vollendet wird, ist der Besitz Gottes in liebender Schaund Diese Gemeinschaft kann nicht der Mensch von sich aus schaffen, sondern nur Gott, der sich dem Menschen mitteilen will. Das gute Tun des Menschen auf Erden kann zum ewigen Leben nur dann führen, wenn es durch Gottes Gnade solche Wirkmächtigkeit erhält. „Denn Gott ist es, der in euch ebenso das Wollen wie das Vollbringen schafft nach seinem Wohlgefallen“ (Phil 2,13; vgl. Mt 20,1.16; 1 Kor 15,10). Somit ist jedes Verdienst des Menschen vor Gott nichts anderes als Geschenk Gottes. „Denen, die vorschriftsmäßig das Leben hindurch gekämpft haben, liegt der ewige Lohn bereit, der ihnen nicht als Schuldigkeit für ihre Werke vergolten wird, sondern nach der Gnade des freigiebigen Gottes denen dargereicht wird, die auf ihn gehofft haben“ (Basilius d. Gr., Hom. in Ps 114,5; PG 29,492). Thomas von A. begründet die Notwendigkeit der Gnade für das Verdienst des ewigen Lebens damit, daß dieses Ziel gemäß 1 Kor 2,9 das Können des Menschen vollkommen übersteigt (S.Th. 1,2 q.114 a.2; S.c.G. 3,147). Im Einklang damit spricht das Konz. von Trient von der Kraft, die von Christus als dem Haupt auf die Glieder seines mystischen Leibes, von Christus als dem Weinstock in die mit ihm verbundenen Rebzweige ausströmt; diese Kraft gehe den guten Werken der Gerechten immer voran, begleite sie und folge ihnen nach (D 1546; vgl. 248 388 1548). Das Konzil bezeichnet als verdienstl. für das ewige Leben die Werke der Gerechten, die „in Gott getan werden“ (D 1546), d.h. „durch die Gnade Gottes getan werden“ (D 1582).

b) Im Vollsinn wird dem Menschen die Gnade Gottes zuteil, wenn er in der Gotteskindschaft lebt. In ihr ist anfanghaft alles schon enthalten, was zum ewigen Leben ausreifen soll. Vollkommene Verdienstlichkeit spricht die Theologie daher dem guten Tun des Menschen zu, der im Gnadenstand lebt (vgl. Thomas von A., S.Th. 1,2 q.114 aa.2.3). Jesus erklärt, daß der Mensch reiche Frucht guter Werke nur bringen kann, wenn er durch das Leben der Gnade in ihm bleibt (Joh 15,4 f). Paulus nennt nur die Kinder Gottes Erben (Röm 8,17). Das Konz. von Trient schreibt daher allein den Werken der Gerechtfertigten wahre und eigentl. Verdienstlichkeit zu (D 1546 1582; vgl. 1915). Verdienen ist eben nichts anderes als im Gnadenleben wachsen (vgl. D 1535 1574 1576).

Wer in der Gnade lebt, hat auch die Haltung (die göttl. Tugend) der Liebe. Werke, die im Gnadenstand und ihm gemäß getan werden, stehen daher auch unter dem Einfluß dieser Liebe (vgl. Thomas von A., Sent.2 d.40 q.1 a.5); auf sie trifft nie jene Wertlosigkeit zu, die Paulus vom Tun des Menschen ohne Liebe aussagt (1 Kor 13,1–3).

Innerh. der Liebe zu Gott gibt es freil. verschieden vollkommene Motive. In Gegenstellung zu Übertreibungen (reformatorischer Pessimismus: die sündige Menschennatur werde auch durch die Gnade nicht innerl. geheiligt und zu verdienstl. guten Werken befähigt; Quietismus: in der wahren Vollkommenheit habe das Verlangen nach Verdiensten und nach Lohn keinen Platz) hat die Kirche festgehalten, daß in der Hl. Schrift den guten Werken Lohn verheißen wird (D 1548) und daß der Gerechtfertigte nicht sündigt, wenn er im Hinblick auf den ewigen Lohn Gutes tut (Konz. von Trient, D 1581 f; vgl. 2207 2313 2351); sie hat dargelegt, daß dieser Lohn im ewigen Leben und seinem Wachstum und im vorbereitenden Wachstum des Gnadenlebens besteht (D 1582). Die Kirche weiß ebenso wie Jesus, daß im Menschen ein gottgewolltes und daher berechtigtes Verlangen nach dem eigenen Gut da ist (Selbstliebe). Bes. der Anfänger auf dem Weg zu Gott braucht dieses Ausschauhalten nach Gott als seinem Gut (begehrende Liebe, Hoffnung). Auch auf späteren Stufen seiner inneren Entwicklung sündigt er mit diesem Ausschauhalten nicht, tut er vielmehr etwas Gutes. Freil. kann dieses Gute durch noch Besseres ersetzt werden, näml. durch Motive des Offenseins für Gott, des reinen Wohlgefallens und Wohlwollens ihm gegenüber. Zu beachten bleibt auch, daß jener, der ehrl. Gott als sein Gut erstrebt, von selbst zu diesen vollkommeneren Motiven geführt wird. Zum Besitz Gottes gelangt er ja dadurch, daß er sich heiligt und Gott in sich verherrlicht. Je besser er das tut, umso mehr denkt er an Gott und umso weniger an sich. Richtig gesehen will der Mensch, der seine höchste Seligkeit anstrebt, die größte Verherrlichung Gottes durch seine eigene Person und die höchstmögl. eigene Selbstlosigkeit; Gott wird für ihn alles und er selbst nichts. Je tiefer er in das geistl. Leben eindringt, umso mehr wird er von Gott in Richtung auf die höhere Vollkommenheit erzogen (Liebe).


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