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"Amoris laetitia" ändert weder die Lehre der Kirche noch das Kirchenrecht
(kathnews.de/news.stjosef.at) Der Kirchenrechtler Dr. Gero Weishaupt hält in einem Beitrag auf kathnews.de fest: "Das päpstliche Schreiben Amoris laetitia enthält keinerlei rechtliche Regelung. Darum findet sich dort keine Bestimmung, nach der geltendes Kirchenrecht geändert wird. Denn Amoris laetitia ist von seinem Selbstverständnis her kein Rechtstext. Es will vielmehr unveränderliche moralische Prinzipien einer pastoralen Lösung zuführen, wobei es immer die zahllosen Unterschiede konkreter Einzelfälle zu berücksichtigen gilt. Darum "kann man verstehen, dass man von einer Synode oder von diesem Schreiben keine neue, auf alle Fälle anzuwendende generelle gesetzliche Regelung kanonischer Art erwarten durfte", erläutert Papst Franziskus in Nr. 300 von Amoris laetitia."
Konkret bedeutet dies, dass sich Paare in einer "irregulären Situation" (sog. Wiederverheiratete Geschiedene) auch weiterhin in einem objektiven Stand schwerer Sünde befinden und daher nicht zur Eucharistie hinzutreten dürfen. Die Kirche fällt damit freilich kein Urteil über die subjektive Schwere einer Sünde, die durch verschiedene Faktoren gemindert sein kann. Selbst wenn der Vorsatz zur Enthaltsamkeit vorliegt, muss öffentliches Ärgernis bei der Spendung der Sakramente vermieden werden.
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