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Die 5. Dez 2017 20:20

"Ehe für alle" widerspricht der Schöpfungsordnung

(katholisch.at) Mit deutlicher Kritik hat Kardinal Christoph Schönborn auf die Entscheidung des  Verfassungsgerichtshofs (VfGH)  zur Ehe reagiert:

Es ist beunruhigend, dass sogar die Verfassungsrichter den Blick verloren haben für die besondere Natur der Ehe als Verbindung von Mann und Frau. Sie ist wie keine andere Beziehung geeignet, Kinder hervorzubringen, zu hüten und aufzuziehen und damit die Generationenfolge zu sichern.

So der Vorsitzende der  Bischofskonferenz  in einer Stellungnahme gegenüber  Kathpress. "Wenn der VfGH die Einzigartigkeit und damit die juristische Sonderstellung der Ehe verneint, die auf der Unterschiedlichkeit der Geschlechter aufbaut, verneint er die Wirklichkeit", sagte der Kardinal und hielt in Richtung Höchstgericht fest:

Er [der VfGH] tut damit der Gesellschaft keinen Dienst und schadet letzten Endes allen - auch denen, die er schützen möchte und die es auch zu schützen gilt.

"Ich bin zuversichtlich, dass sich langfristig die Einsicht in die Schöpfungsordnung wieder durchsetzen wird, die der Mensch nicht missachten kann, ohne Schaden zu nehmen", so der Kardinal, der weiter sagte: "Dennoch beklage ich die Umdeutung eines wesentlichen Begriffs der Rechtsordnung, der im Wesen des Menschen wurzelt und für die Gesellschaft eine entscheidende Rolle spielt - umso mehr, als der Verfassungsgerichtshof ohne weiters auch anders entscheiden hätte können und sein Erkenntnis nun sogar im Widerspruch zum Europäischen Menschengerichtshof steht."

VfGH ändert bisherige Linie

Anlass für die Stellungnahme des Kardinals ist das am Dienstag veröffentlichte Erkenntnis des VfGH, mit der er seine bisherige Rechtsprechung zum Eherecht grundlegend geändert hat. Demnach sehen die Höchstrichter in der Unterscheidung zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft eine verfassungswidrige Verletzung des Diskriminierungsverbots. Gleichzeitig hat der VfGH verfügt, dass die bisher bestehenden unterschiedlichen Regelungen für verschieden- und gleichgeschlechtliche Paare mit Ablauf des 31. Dezember 2018 aufgehoben werden. Somit können auch gleichgeschlechtliche Paare in Österreich künftig heiraten. Gleichzeitig steht dann die eingetragene Partnerschaft auch verschiedengeschlechtlichen Paaren offen.

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