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Sam 3. Okt 2020 20:29

Samaritanus bonus - der gute Samariter

(news.stjosef.at) Der gute Samariter: menschlicher und christlicher Beistand in kritischen Lebensphasen

Als eines der wichtigsten lehramtlichen Dokumente, welches unter dem Pontifikat von Papst Franziskus bisher vorgestellt wurde, sieht der St. Pöltner Moraltheologie und Professor am Internationalen Theologischen Institut Trumau das von der Glaubenskongregation im Namen und mit Gutheißung des Papstes vor kurzem veröffentlichte und jetzt auch auf Deutsch zugängliche Schreiben „Samaritanus bonus“ an, welches die „Sorge an Personen in kritischen Phasen und in der Endphase des Lebens“ betrifft.

Eine aktive Präsenz der Liebe, welche von Verständnis und sachkundiger Fürsorge für den leidenden und kranken Menschen getragen ist, solle in menschlicher und christlicher Hinsicht gefördert werden. Dort, wo der Mensch in seiner Verletzlichkeit (Vulnerabilität) betroffen ist, wie bei chronischen und schweren Krankheiten mit tödlichem Ausgang, sei es nötig, diesen Personen das Geschenk eines wahrhaft menschlichen und christlichen Beistandes anzubieten.

Dort, wo Menschen ausreichend in ihrer Würde wahrgenommen und betreut würden, komme der Wunsch nach Euthanasie oder assistiertem Suizid nur selten vor. Der Verzicht auf außergewöhnliche bzw. unverhältnismäßige Mittel der Lebenserhaltung und -verlängerung sei jedoch gerechtfertigt und nicht mit Euthanasie gleichzusetzen.

Falls therapeutische Optionen erschöpft seien, dürfe nicht auf die medizinische und pflegerische Grundversorgung verzichtet werden, einschließlich der Zufuhr von Nahrung und Flüssigkeit, soweit und solange dies dem leidenden und sterbenden Menschen zugutekomme. Palliative Behandlungsmethoden erfahren kirchlicherseits eine besondere Anerkennung, da sie eine ganzheitliche Zuwendung zur menschlichen Person in der Endphase des menschlichen Lebens mit einschließen.

Eine direkte formelle und materielle Mitwirkung an der Euthanasie oder dem assistiertem Suizid verbiete sich für das christlich gebildete Gewissen auch dort, wo dies rechtlich erlaubt sei. Es handle sich bei der Euthanasie um eine „schwere Verletzung des göttlichen Gesetzes“, da eine menschliche Person vorsätzlich getötet werde. Wo das Lebensrecht des Menschen nicht geachtet werde, müsse ein Einspruch aus Gewissensgründen erfolgen, und zwar – wie das Dokument der Glaubenskongregation festhält – „aufgrund eines grundlegenden und unantastbaren Rechtes jedes Menschen, das für das Gemeinwohl der gesamten Gesellschaft von wesentlicher Bedeutung ist.“

Pastorale Begleitung und Unterscheidung seien nötig, um den leidenden und sterbenden Menschen die Hoffnung auf das ewige Leben bei Gott zu vermitteln und die Voraussetzungen auszuloten, unter denen der Empfang der Sakramente der Buße, der Krankensalbung und der heiligen Kommunion möglich seien. Wenn jemand Euthanasie oder assistierten Suizid beabsichtige, so schließe eine solche Haltung solange vom Sakramentenempfang aus, bis die betreffende Person ein „hinreichendes Zeichen der Bekehrung“ erkennen lasse und von jener Absicht zurücktrete.

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