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Mo 5. Okt 2020 17:56

Neue Rahmenordnung der ÖBK für Liturgie in Covid-Zeiten

(kathpress.at) Die Österreichische Bischofskonferenz hat verschärfte Regeln zur Feier öffentlicher Gottesdienste beschlossen. Die entsprechende Rahmenordnung wurde am Montag veröffentlicht und gilt ab Freitag, 9. Oktober, in ganz Österreich. Anlass für die Novellierung der Rahmenordnung sind die aktuelle Corona-Lage und die in diesem Zusammenhang zwischen den Kirchen und Religionsgesellschaften mit dem Kultusministerium vereinbarten Maßnahmen. Diese gelten bereits seit 21. September in den katholischen Diözesen und beinhalten beispielsweise eine Maskenpflicht bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumen. Die neue Rahmenordnung konkretisiert die schon ergriffenen Schutzmaßnahmen und macht sie österreichweit verbindlich.

Die Rahmenordnung enthält allgemeine Regeln, die für alle Gottesdienstformen gelten, darüber hinaus gibt es spezielle Vorschriften für einzelne Sakramente und Feierformen sowie für die Musik. Für "religiöse Feiern aus einmaligem Anlass" (z.B.: Taufe, Firmung, Erstkommunion und Trauung) sind die Erstellung eines Präventionskonzepts und die Bestellung eines Präventionsbeauftragten verpflichtend. Ausdrücklich ausgenommen davon sind Begräbnisse und damit verbundene gottesdienstliche Feiern wie die Totenwache oder die Totenmesse.

Die Rahmenordnung im Wortlaut

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