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Do 17. Dez 2020 14:35

Besondere Ablässe während des Jahres des hl. Josef

(kathnews.de) Im Josefsjahr können unter den gewöhnlichen Bedingungen (Beichte, sakramentaler Kommunionempfang, Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters, entschiedene Abkehr von jeder gewohnheitsmäßigen Anhänglichkeit an eine Sünde, auch eine lässliche) die folgenden zusätzlichen Vollablässe empfangen werden:

1.)  Für die Betrachtung des Herrengebetes (Vaterunsers) während wenigstens einer halben Stunde oder die Teilnahme an einem Einkehrtag oder an mehrtägigen Einkehrtagen, soweit eine Betrachtung über den heiligen Joseph inbegriffen ist.

2.)  Beim Vollbringen der leiblichen oder geistlichen Werke der Barmherzigkeit nach dem Beispiel des heiligen Joseph. Die leiblichen Werke der Barmherzigkeit sind: a) Hungrige speisen, b) Dürstende tränken, c) Nackte bekleiden, d) Fremde beherbergen, e) Kranke pflegen, f) Gefangene besuchen, g) Tote begraben. Die geistlichen Werke der Barmherzigkeit sind: a) anderen recht raten, b) Unwissende lehren, c) Irrende zurechtweisen, d) Trauernde trösten, e) Beleidigern verzeihen, f) Lästige geduldig ertragen, g) für Lebende und Verstorbene zu Gott beten. Bereits im Heiligen Jahr der Barmherzigkeit hatte Papst Franziskus an die leiblichen und geistlichen Werke der Barmherzigkeit die Gelegenheit zur Gewinnung eines vollkommenen Ablasses geknüpft.

3.)  Für das gemeinsame Gebet des Rosenkranzes in den Familien, oder wenn Verlobte miteinander den Rosenkranz beten. Hierbei liegt die Ausweitung für die Dauer des Josephsjahres genaugenommen lediglich in der ausdrücklichen Ausdehnung des vollkommenen Ablasses auf Verlobte, wenn sie gemeinsam das Rosenkranzgebet pflegen.

4.)  Bei treuer Erfüllung der beruflichen Aufgaben und Pflichten, wenn man sich dabei bewusst unter den Schutz des heiligen Joseph stellt.

5.)  Beim Gebet zum heiligen Joseph für alle Arbeitssuchenden, dass sie eine geeignete Stelle finden oder darum, dass die Arbeitsbedingungen aller würdiger werden.

6.)  Beim Gebet der Josephslitanei oder eines anderen Gebetes zum heiligen Joseph für die von inneren und äußeren Feinden verfolgte Kirche um Linderung aller Arten von Verfolgung.

7.)  Unter den gewöhnlichen Bedingungen (siehe oben!) wird ebenso allen ein vollkommener Ablass gewährt, die am 19. März und 1. Mai, am Fest der Heiligen Familie[1] sowie am 19. eines jeden Monats und immer mittwochs während des Josephsjahres irgendein approbiertes Gebet zu Ehren des heiligen Joseph sprechen, zum Beispiel das Zu Dir, seliger Joseph von Papst Leo XIII., oder die an diesen Tagen zu seiner Verehrung einen beliebigen anderen Akt der Frömmigkeit setzen.

In der momentanen, besonderen Situation (gemeint ist damit offensichtlich die Corona-Pandemie) gelten alle diese besonderen Ablässe vor allem den Alten und Kranken sowie denen, die im Todeskampfe liegen und

8.)  allen, die aus rechtmäßigen Gründen das Haus nicht verlassen können, sofern sie, losgelöst von jeder Anhänglichkeit an die – auch bloß lässliche – Sünde und mit der Absicht, sobald als möglich zu beichten, sakramental zu kommunizieren und nach der Meinung des Heiligen Vaters zu beten, fromme Gebete an den heiligen Joseph als Trost der Kranken und als Patron für eine gute Sterbestunde beziehungsweise für einen guten Tod richten sowie auch allen, die ihre Leiden oder die Unannehmlichkeiten der eigenen Lebensumstände dem barmherzigen Gott vertrauensvoll aufopfern.

Um die Gewinnung dieser Ablässe zu erleichtern, werden schließlich alle Priester angespornt, prompt und großzügig für die heilige Beichte zur Verfügung zu stehen und sich bereitwillig anzubieten, den Kranken häufig die heilige Kommunion zu spenden.

Link: Ablassdekret auf Latein

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