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Sam 20. Nov 2021 11:02

Liturgische Rahmenordnung im Lock-Down

(die-tagespost.de / Stephan Baier) 

Ab Montag, 22.11.2021, geht ganz Österreich in einen harten Lockdown: Veranstaltungen werden abgesagt, Gastronomie, Kulturbetriebe und Handel schließen weitestgehend. Dies verkündeten die Spitzen der österreichischen Bundesregierung und der Bundesländer am Freitag. Mindestens für zehn Tage, möglicherweise aber bis 13. Dezember wird das öffentliche Leben in der Alpenrepublik heruntergefahren, und zwar für Geimpfte wie Ungeimpfte. Nicht betroffen sind davon allerdings die christlichen Gottesdienste.

Die österreichische Bischofskonferenz passte ihre erst vor einer Woche überarbeitete „Rahmenordnung“ am Freitag nur geringfügig an: Grundsätzlich werden – anders als im ersten Lockdown im Frühjahr 2020 – weiterhin alle Gottesdienste stattfinden und für die Gläubigen ohne einen 3G-Nachweis frei zugänglich sein.

Verschärft werden die Regeln lediglich insofern, als bei allen öffentlichen Gottesdiensten in der Kirche wie im Freien eine FFP2-Maske zu tragen und ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten ist. Nur wer einen liturgischen Dienst versieht, muss einen 3G-Nachweis erbringen. Die Bischöfe setzen weiter auf „Eigenverantwortung und Rücksichtnahme“, wie es in der ab 22. November geltenden Rahmenordnung wörtlich heißt.

Die Bischofskonferenz empfiehlt „aus hygienischen Gründen“ die Handkommunion, doch ist auch die Mundkommunion weiterhin zulässig. Wörtlich heißt es dazu: „Mundkommunion ist nur möglich, wenn diese zum Abschluss des Kommuniongangs empfangen wird.“ Bei Taufen, Erstkommunionen, Firmungen und Trauungen muss im Vorfeld ein Präventionskonzept abgesprochen werden. Auch gilt hier ab Montag eine FFP2-Maskenpflicht. Der Gemeindegesang während der Gottesdienste wird reduziert, der Chorgesang ausgesetzt.

Rahmenordnung im Wortlaut (PDF)

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