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Fr 17. Mai 2024 18:54

Vatikan: neue Normen für die Beurteilung von Erscheinungen

(kathpress.at) Der Vatikan hat das Verfahren zur Beurteilung von übernatürlichen Phänomenen vereinfacht und flexibler geregelt. Der Chef der obersten Glaubensbehörde der katholischen Kirche, Kardinal Victor Fernandez, stellte am Freitag in Rom neue "Normen für das Verfahren zur Beurteilung mutmaßlicher übernatürlicher Phänomene" vor. Demnach wird es für den jeweiligen Ortsbischof einfacher, nach möglichen übernatürlichen Erscheinungen die Anerkennung für neue Wallfahrtsorte zu erteilen oder zu verweigern. Das geschieht in Abstimmung mit der vatikanischen Glaubensbehörde.

Der Bischof muss nun nicht mehr entscheiden, ob es sich bei den behaupteten Erscheinungen tatsächlich um übernatürliche Phänomene handelt. Die Prüfung dieser Frage nahm in der Vergangenheit oft Jahre in Anspruch und führte mitunter zu widersprüchlichen Ergebnissen der verschiedenen Instanzen. Stattdessen kann der zuständige Bischof jetzt pragmatisch entscheiden, ob er für die Wallfahrten und Gottesdienste an einem behaupteten Erscheinungsort ein "nihil obstat" ("nichts steht entgegen") erteilt oder eine andere kirchenrechtliche Einschätzung wählt.

Insgesamt sechs Einstufungen sind möglich. Sie reichen vom "nihil obstat" über "weiter beobachten" (lateinisch: pro oculis habeatur), eine kommissarische Beschlagnahme (sub mandato) bis zum Verbot (prohibetur). Als schärfstes Negativurteil ist auch weiter die offizielle Feststellung möglich, dass sich an dem Ort definitiv keine übernatürlichen Ereignisse abgespielt haben (declaratio de non supernaturalitate). Auch die früher bei positiver Prüfung geforderte Feststellung, dass an dem Ort tatsächlich eine übernatürliche Erscheinung stattfand, ist immer noch möglich. Sie ist aber nicht mehr für ein "nihil obstat" erforderlich.

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