Begierlichkeit
Karl Hörmann: LChM 1969, Sp. 58-62
Alle von außen kommenden Versuchungen können den Menschen zur Sünde nur bringen, wenn es ihnen gelingt, auf dem Weg über die Sinne, durch die er für die Welt offen ist, in ihm ein der sittl. Ordnung widersprechendes Verlangen zu wecken, dem der Mensch frei zustimmt. Die Sünde kommt ja nur durch die freie Entscheidung des Menschen (Menschl. Akt) für ein Verhalten, das dieser als zur sittl. Ordnung in Widerspruch stehend erfaßt, zustande. „Jeder wird versucht, indem er von der eigenen Begierlichkeit gelockt und geködert wird“ (Jak 1,14). Die Hl. Schrift weist wiederholt auf das Entstehen der Sünde aus der ungezügelten Begierde des Menschen hin (Gen 3,6; Sam 11,2; Röm 1,24; Gal 5,16 f; Eph 2,3; 4,22; Kol 3,5; 1 Tess 4,5; 1 Tim 6,9; 2 Tim 2,22; Tit 2,12; 3,3). Augustinus sagt von den Lastern: „Unter ihnen gibt es keines, das in die Tat umgesetzt werden könnte, ohne daß ein böser Gedanke vorausgegangen wäre“ (De cont. 5, PL 40,352).
Zum Menschen, wie er jetzt ins Dasein tritt, gehört eben die Begierlichkeit (lat. concupiscentia), die Möglichkeit sittl. ungeordneten Begehrens. Abgesehen von Christus und Maria (D 434 2803 [224 1641]) können in jedem Menschen vom Willen unbeeinflußte Regungen des Begehrens, im besonderen des sinnl. Begehrens, auftreten, die vom Willen nicht bejaht werden dürfen, weil sie sich auf Dinge richten, die unter den gegebenen Umständen in der sittl. Ordnung keinen Platz finden können. Diese Strebungen können sogar nach einem gegen sie gerichteten Willensentscheid fortdauern und können versuchen, den Willen in die gewünschte Richtung zu lenken. Mit Begierlichkeit meinen wir also nicht schon das Vorkommen selbständiger (sinnlicher) Strebungen, sondern die Tatsache, daß sie dem sittl. ordnenden Willen nicht restlos gefügig sind. „Die Begierlichkeit selbst wird richtig bezeichnet als ein Trachten der Seele, bei dem man vor den ewigen Gütern beliebigen zeitlichen den Vorrang gibt“ (Augustinus, De mend. 7,10, CSEL 41, 428).
Dieses Nichteingefügtsein steht mit der von der Offenbarung gezeigten tatsächlichen Bestimmung des Menschen, in gnadenhafter Liebesgemeinschaft mit Gott zu leben, nicht in Einklang. Zur Vollverwirklichung dieser Gemeinschaft gehört das Hineingenommensein aller Strebungen des Menschen in die Liebesordnung Gottes (donum integritatis; vgl. Gen 2,25; 3,7; Röm 6,14). Im Fehlen der Integrität tut sich kund, daß das Dasein des jetzigen Menschen vom Verlust der Gottesgemeinschaft (Erbsünde) gezeichnet ist. Das Fehlen ist nicht nur Folge dieses Verlustes (Anselm von Canterbury, J. Duns Scotus, F. Suàrez), sondern dessen Teilelement (Thomas von A., S. Th. 1,2 q.82 a.3; Sent. 2 dd. 30.31; De malo q.4 a.2). So erscheint die Begierlichkeit gegenwärtig nicht einfach als Naturkraft des Menschen, an der nichts auszusetzen wäre (Pelagianer), sondern im Vergleich mit dem, was Gott dem Menschen zugedacht hat, als Verschlechterung, Schädigung, Schwächung, Verletzung (D 372 378 385 400 1512 1521 [175 181 188 2006 789 793]).
Wenn man aber von der Berufung des Menschen zur gnadenhaften Gottgemeinschaft und von seinem Hineingeholtwerden in sie absieht, wie ist dann die Begierlichkeit zu werten? Gott hätte doch die Möglichkeit, den Menschen in seiner reinen Natürlichkeit (natura pura) zu belassen. Zur Natur des Menschen gehört wesentl. die Fähigkeit der freien Entscheidung (Willensfreiheit) selbst Gott gegenüber, also der Entscheidung für oder gegen Gott; in der Entscheidung gegen Gott kann der Mensch, der ja nicht reiner Geist, sondern Geist in Leib ist (vgl. Thomas von A., S. Th. 1 q.77 a.6), sich in seinem ganzen Sein oder in dessen Teilelementen, etwa im sinnl. Begehren (aber nicht nur in diesem, wie eine dualistisch angehauchte Anthropologie anzunehmen geneigt ist), im Widerspruch zum göttlichen Willen behaupten wollen (vgl. Augustinus, Conf. V 10,18; VIII 5,11; De civon Dei XIII 15; XIV 2; De perf. iustitiae 8,19; PL 32,714 f.753 f; 41,387.403 f; 44,300 f; Thomas von A., S. Th. 1 q.95 a.1). So darf man sich wohl nicht darüber wundern, daß in verschiedenen Teilelementen des menschl. Seins Strebungen auftreten, die nicht schon in die sittl. Ordnung eingefügt sind, sondern zu Ausgangspunkten der Entscheidung gegen diese Ordnung werden können. In gewissem Sinn muß man diese Möglichkeit im Hinblick auf die „reine Natur“ als natürl. bezeichnen (gegen de Bay, D 1979 [1079]), wobei freil. zu fragen ist, ob wir im Schatten der Erbsünde die Begierlichkeit genau in derselben Weise erfahren wie der Mensch der reinen Natur. Was immer davon zu halten ist, zweifellos will Gott durch seine Gnade den Menschen dazu führen, die Möglichkeit der Entscheidung gegen Gott aufzugeben und die Möglichkeit der Entscheidung für Gott zur immer vollkommeneren Wirklichkeit zu machen. Wo sich die Gnadengemeinschaft des Menschen mit Gott voll auswirken kann, wird jene Integrität hergestellt, die dem Menschen von jeher zugedacht ist (vgl. Röm 8,11; Thomas von A., S. Th. 1 q.95 a.1; q.100 a.1 ad 2; Sent. 2 d. 32. q.1 ad 1; De malo q.5 a.1 c. ad 13). In Maria zeigt sich diese Frucht der Erlösung (D 2803 3909 [1641 -]). Die übrigen Erlösten sind während ihres Erdenlebens von Begierlichkeit nicht frei (Röm 7,14–23; 8,2; 13,14; D 241 397 1515 1536 1568 1940 [132 200 792 804 828 1040]). Christus hat ihnen durch seine radikale Entschiedenheit für den Vaterwillen diese Möglichkeit eröffnet (Phil 2,8; Mt 4,1–11). Die Begierlichkeit macht zwar auch dem Christen zu schaffen und ist für ihn ständige Gefahr, aus der immer wieder Sünde entspringen kann („Zunder und Wurzel aller Sünden“, Thomas von A., Sent. 2 d. 43 q.1 ad 2; vgl. D 1515 [792]); sie ist aber selbst nicht Sünde (D 1515 1946 1950 f 1967 1974–76 [792 1046 1050 f 1067 1074–76]), solange der Wille ihrem der sittl. Ordnung widerstrebenden Verlangen nicht frei zustimmt. „Dann, wenn die Begierlichkeit empfangen hat, gebiert sie die Sünde“ (Jak 1,1 5; vgl. Röm 7,8; 8,1). „Es gibt demnach in uns böse Gelüste; wenn wir jedoch in diese nicht einwilligen, leben wir nicht böse“ (Augustinus, De cont. 20, PL 40,362). Augustinus stellt klar, daß die Begierlichkeit nur durch Zustimmung des Menschen zur Sünde wird; nur in übertragenem Sinn könne sie Sünde genannt werden, da sie aus der (Ur-) Sünde stamme und wieder Sünde bewirken könne. „Gleichsam Tochter der Sünde, wird sie, wenn ihr der Mensch das Jawort gibt zum Bösen, auch die Mutter vieler Sünden“ (De nupt. et conc. 23, 25, PL 44,428; vgl. D 1515 [792]).