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Feiertag

Karl Hörmann: LChM 1969, Sp. 378 f

Zum Sonntag als Tag des Gemeinschaftsgottesdienstes kommen für den Christen Feiertage einerseits zur dankbaren Erinnerung an die Geheimnisse der Erlösung und zur Heiligenverehrung, anderseits zur Selbstheiligung durch Gnade in der Nachfolge Christi und der Heiligen (vgl. Cat. Rom. III 4,19). Im Lauf der Jh.e war die Zahl der Feiertage derart angewachsen, daß ihre Einschränkung verlangt und wiederholt gewährt wurde (Urban VIII. 1632, Pius X. 1911).

Heute gibt es außer den Sonntagen nur 10 allg. gebotene Feiertage, die wie die Sonntage zu halten sind: als Feste des Herrn Weihnachten, dessen Oktavtag, Erscheinung des Herrn, Christi Himmelfahrt, Fronleichnam; als Muttergottesfeste Unbefleckte Empfängnis und Mariä Himmelfahrt; als Heiligenfeste die des hl. Josef, der Apostel Petrus und Paulus und Allerheiligen. Die Feste der Patrone fallen nicht unter das Feiertagsgebot; die Ortsordinarien können ihre Feier auf den nächsten Sonntag verschieben. Wenn einer dieser gebotenen Feiertage bei Einführung des CIC (1917) irgendwo rechtmäßig abgeschafft oder verschoben war, soll nichts ohne Einvernehmen mit dem Apost. Stuhl daran geändert werden (c. 1247). Wenn aber irgendwo mehr Feiertage als die aufgezählten gehalten wurden, gelten sie nicht mehr (Kodexkommission 17.2.1918, AAS 1918, 170).


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