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Quellen

Karl Hörmann: LChM 1976, Sp. 1355-1361

Die Frage nach den Quellen der Moraltheologie ist die Frage danach, wodurch und worin sie ihre Erkenntnis sucht und findet.

I. Hauptquelle der Moraltheologie (wie der Theologie überhaupt) ist die Offenbarung. Aus dieser erfährt sie die wesentl. Züge des sittl. Lebens, das der Mensch zu führen hat, um die ihm von Gott zugedachte Bestimmung zu erfüllen.

1. Die in der Offenbarung enthaltenen Wahrheiten (veritates revelatae) sind als Gottes Wort im Glauben (fide divina oder theologica) anzunehmen.

2. Der Offenbarungsschatz (thesaurus oder depositum revelationis; fidei depositum; 2. Vat. Konz., LG 25; 1 Tim 6,20; 2 Tim 1,12.14) wurde von Jesus Christus seiner Kirche zur getreuen Bewahrung und unfehlbaren Entfaltung anvertraut (1. Vat. Konz., D 3020 3070). Diese hütet, erklärt und verbreitet die Offenbarung, die in der inspirierten Hl. Schrift enthalten ist und als den Aposteln übergebenes Überlieferungsgut das Denken und Leben der Kirche durchwirkt (D 3069 3884; DV 7 9).

II. Greifbar wird die Offenbarung in der Hl. Schrift. Auf ihre überragende Bedeutung für die sittl. Erkenntnis macht Paulus aufmerksam: „Alles, was unter Gottes Eingebung geschrieben ist, ist auch nützl. zur Belehrung, zur Widerlegung, zur Besserung, zur Erziehung in der Gerechtigkeit, damit der Mann Gottes vollkommen sei, ausgestattet zu jeder guten Aufgabe“ (2 Tim 3,16 f)

Für die gesamte Theologie betont das 2. Vat. Konz.: „Die hl. Theologie ruht auf dem geschriebenen Wort Gottes, zus. mit der hl. Überlieferung, wie auf einem bleibenden Fundament. In ihm gewinnt sie sichere Kraft und verjüngt sich ständig, wenn sie alle im Geheimnis Christi beschlossene Wahrheit im Lichte des Glaubens durchforscht. Die hl. Schriften enthalten das Wort Gottes und, weil inspiriert, sind sie wahrhaft Wort Gottes: Desh. sei das Studium des hl. Buches gleichsam die Seele der hl. Theologie“ (DV 24; vgl. OT 16).

1. Schon das AT enthält neben zeitbedingten Vorschriften unvergängl. sittl. Grundforderungen, die auch für den Christen gelten (vgl. DV 15).

2. Das AT weist aber über sich hinaus auf das NT, das die Fülle der Offenbarung bringt und dem Menschen über seine eigene Bestimmung und Aufgabe Kunde gibt (vgl. DV 3 f). Das 2. Vat. Konz. würdigt die Bedeutung der Hl. Schrift, bes. des NT, für die Moraltheologie: „Besondere Sorgfalt verwende man auf die Vervollkommnung der Moraltheologie, die, reicher genährt aus

der Lehre der Hl. Schrift, in wissenschaftl. Darlegung die Erhabenheit der Berufung der Gläubigen in Christus und ihre Verpflichtung, in der Liebe Frucht zu tragen für das Leben der Welt, erhellen soll“ (OT 16).

a) Von den Bibelwissenschaften, im besonderen von der bibl. Theologie (bibl. Ethik), erwartet sich die Moraltheologie Hilfe zum Verständnis des sittl. Gehaltes der Hl. Schrift und zur Scheidung zw. Zeitweiligem und zeitlos Gültigem darin (vgl. DV 12).

b) Die Gesamtheit der sittl. Weisungen, die das NT enthält, wird neutestamentl. Gesetz genannt.

III. Jesus hat mündl. gelehrt, ebenso die Apostel. Was davon in der Hl. Schrift aufgezeichnet wurde, ist bes. wichtig, weil es am besten gefaßt werden kann. Immerhin läßt es sich denken, daß manches aus der apost. Verkündigung außerh. der Hl. Schrift durch die Jahrhunderte weitergereicht wurde und im Leben der Kirche (im frommen Sinn der Gläubigen, „sensus fidelium“) wirkt (Überlieferung). Einen ersten und wichtigen Niederschlag hat es in den Schriften der Kirchenväter gefunden, in denen freil. das echt christl. Gedankengut von Anschauungen, die anderswoher rühren, sorgfältig geschieden werden muß. Durch alle Zeiten ist die Arbeit der Theologen vom überlieferten Glaubensgut angeregt.

Das 2. Vat. Konz. sucht die apost. Predigt vor allem in den inspirierten Büchern, ohne sie darauf zu beschränken: „Was von den Aposteln überliefert wurde, umfaßt alles, was dem Volk Gottes hilft, ein hl. Leben zu führen und den Glauben zu mehren. So führt die Kirche in Lehre, Leben und Kult durch die Zeiten weiter und übermittelt allen Geschlechtern alles, was sie selber ist, alles, was sie glaubt. – Diese apost. Überlieferung kennt in der Kirche unter dem Beistand des Hl. Geistes einen Fortschritt: es wächst das Verständnis der überlieferten Dinge und Worte durch das Nachsinnen und Studium der Gläubigen, die sie in ihrem Herzen erwägen (vgl. Lk 2,19.51), durch innere Einsicht, die aus geistl. Erfahrung stammt, durch die Verkündigung derer, die mit der Nachfolge im Bischofsamt das sichere Charisma der Wahrheit empfangen haben; denn die Kirche strebt im Gang der Jahrhunderte ständig der Fülle der göttl. Wahrheit entgegen, bis an ihr sich Gottes Worte erfüllen“ (DV 8).

IV. Jesus hat mit der Aufgabe, seine Lehre (auch nach ihrer sittl. Bedeutung, Mt 28,20) zu verkünden, die Kirche beauftragt. An dieser Lehrtätigkeit kann und soll jeder, der zur Kirche gehört, je nach seiner Fähigkeit mitwirken (in den Sinn der Offenbarung eindringen, durch das Leben aus dem Glauben davon Zeugnis geben, bei Möglichkeit und Notwendigkeit auch durch eigentl. Wortverkündigung und sonstige apost. Werke; vgl. LG 35; AA 6). „Es zeigt sich also, daß die Hl. Überlieferung, die Hl. Schrift und das Lehramt der Kirche gemäß dem weisen Ratschluß Gottes so miteinander verknüpft und einander zugesellt sind, daß keines ohne die anderen besteht und daß alle zus., jedes auf seine Art, durch das Tun des einen Hl. Geistes wirksam dem Heil der Seelen dienen“ (DV 10).

1. In der Kirche gibt es nach Christi Verfügung Vorsteher, die in besonderer Weise auch für die Verkündigung der Lehre verantwortl. sind (vgl. den Lehrauftrag an die elf Jünger, Mt 28,19 f). Für ihr Lehren mit der Autorität, die Christus ihnen gegeben hat, gebraucht das 2. Vat. Konz. den Ausdruck „authentisches Lehren“ (LG 25; DV 10); zu ihrer Aufgabe gehört das schützende Bewahren und das zeitgemäße Entfalten (D 3012 3020 3070). „Die Aufgabe aber, das geschriebene oder überlieferte Wort Gottes verbindl. zu erklären, ist nur dem lebendigen Lehramt der Kirche anvertraut, dessen Vollmacht im Namen Jesu Christi ausgeübt wird. Das Lehramt ist nicht über dem Wort Gottes, sondern dient ihm, indem es nichts lehrt, als was überliefert ist, weil es das Wort Gottes aus göttl. Auftrag und mit dem Beistand des Hl. Geistes voll Ehrfurcht hört, heilig bewahrt und treu auslegt und weil es alles, was es als von Gott geoffenbart zu glauben vorlegt, aus diesem einen Schatz des Glaubens schöpft“ (DV 10).

a) In Erfüllung dieser Dienstaufgabe hat das kirchl. Lehramt z.B. klargestellt, welche Schriften wegen ihrer Inspiration zur Hl. Schrift gehören (D 1501–05 3006). Ferner legt es dar, wie ihr Inhalt im Sinn des überlieferten Glaubensgutes zu verstehen ist (D 1507 3007). Welche Lehren (etwa in den Werken der Väter und der Theologie) mit dem der Kirche anvertrauten Glaubensgut übereinstimmen und welche nicht, hat ebenfalls das kirchl. Lehramt festzustellen.

b) Den Kern der Offenbarung bildet Jesus Christus als der Weg des Heiles (Joh 8,12; 14,6). „Die Tiefe der durch diese Offenbarung über Gott und über das Heil des Menschen erschlossenen Wahrheit leuchtet uns auf in Christus, der zugleich der Mittler und die Fülle der ganzen Offenbarung ist“ (DV 2). Ihn hat die Kirche zu verkünden, im besonderen auch in seinem Anspruch an die sittl. Lebensführung des Menschen („Lehret sie alles halten, was ich euch geboten habe“, Mt 28,20). Sie darf sich, wie in ihrem gesamten Leben, so auch in ihrer Lehrtätigkeit, des Beistandes Jesu (Mt 28,20) und des Hl. Geistes (Joh 16,13) erfreuen (vgl. CICc. 1322 §1).

2. Die Moraltheologie hat auf den Lehrauftrag und auf das Lehren der Kirche zu achten. Sie muß die Lehre der Kirche beachten, auch wenn sie in der Form der gewöhnl. Lehrverkündigung durch die authentischen, d.h. mit der Autorität Christi ausgerüsteten (LG 25; DV 10) Lehrer (die Träger des Apostelamtes) und die von ihnen Beauftragten dargeboten wird.

Der Beistand Christi und des Hl. Geistes und die dadurch bewirkte Unfehlbarkeit (Irrtumslosigkeit) des Lehrens ist der Gesamtkirche als solcher verheißen (D 3011; LG 25).

Im allg. liegt das Lehren des einzelnen Lehrers auf der Linie der Gesamtkirche; Einseitigkeiten, Unvollkommenheiten, sogar Widersprüche zur gesamtkirchl. Lehre kommen aber bei einzelnen vor.

3. Häufig nehmen kirchl. Lehrer, im besonderen Päpste, zu strittigen Fragen des christl. Denkens und Lebens Stellung. Sie wollen diese Fragen nicht endgültig lösen, aber doch nachdrückl. die Richtung weisen, in der nach ihrer wohlüberlegten Auffassung die christl. Lösungen zu suchen sind, oder vor Fehllösungen bewahren. Es bedarf keiner langen Begründung dafür, daß die Moraltheologie solch autoritativem Lehren äußere Achtung und innere Zustimmung entgegenbringen muß, solange nicht ernsteste Gründe sie nötigen, davon abzugehen (D 2879 2922 3044 f 3408; LG 25). Heute stellt sich der Moraltheologie die Einarbeitung der Lehre des 2. Vat. Konz. als Aufgabe.

Wenn jedoch die für die Gesamtkirche befugten Lehrer zu erkennen geben, daß sie eine das Offenbarungsgut betreffende Frage endgültig lösen wollen, muß man ihr Entscheidung (sollemne iudicium, CICc. 1323 §§1.2) im Vertrauen auf den Beistand Christi und des Hl. Geistes als irrtumsfrei (unfehlbar) ansehen (D 3020; LG 25). Ihre Äußerung hat in einem solchen Fall Anspruch auf die Annahme, die der offenbarende Gott selbst und die von ihm mit der Erklärung seines Wortes betraute Kirche verlangen können (fides divina et catholica; D 3011 3404; CICc. 1323 §1). Zu solch endgültigem Sprechen für die Gesamtkirche ist die Gesamtheit ihrer Lehrer (die Bischöfe mit dem Papst), bes. wenn sie auf einem Ökumenischen Konzil versammelt ist (D 1248 1478 f 2923; LG 25 CICc. 1323 §2), befugt, aber auch der Papst, wenn er ausdrückl. als oberster Hirte und Lehrer der Kirche (ex cathedra) und somit als Haupt des Bischofskollegiums spricht (D 3073 f; LG 25).

Entscheidungen, die als unfehlbar anzusehen sind (definierte Dogmen), stehen für die Moraltheologie selbstverständl. fest. Freil. muß diese genau darauf achten, was im jeweiligen Zusammenhang der Sinn der Entscheidung ist. Behauptungen, die diesem Sinn widersprechen, muß sie als irrig ablehnen (vgl. CICc. 1325 §2).

4. Die Lehrgewalt der Kirche erstreckt sich zunächst auf geoffenbarte Wahrheiten, auch nach ihrer sittl. Bedeutung (D 1477 1507). Um diese Wahrheiten aber sicher vor Entstellung bewahren zu können, muß sich die Kirche auch über Dinge, die notwendig mit ihnen zusammenhängen, (unfehlbar) äußern können (D 2860 f 2879 2922 3405 3407), im besonderen auch über die innerh. der Offenbarungssittlichkeit gültigen natürl. sittl. Normen (D 2878 2910 3018 f 3042).

V. Die Moraltheologie, die die Offenbarung als ihre Hauptquelle ansehen muß, kann auf die Tätigkeit der Vernunft nicht verzichten.

1. Sie bedarf der Vernunft a) zur Feststellung und Sinnerforschung des Offenbarungsinhaltes, b) zu Erfassung der Gegebenheiten des menschl. Daseins, das im Licht der Offenbarungssittlichkeit zu beurteilen ist, c) zu diesem Urteilen selbst.

2. Gerade um die sittl. Botschaft des Evangeliums dem jetzigen Menschen vermitteln zu können, muß sich die Moraltheologie um seine Daseinsgegebenheiten und seine Sprache kümmern.


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