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Selbstliebe

Karl Hörmann: LChM 1976, Sp. 1417-1419

1. Der Mensch ist dazu bestimmt und berufen, an der Liebe Gottes Anteil zu gewinnen, zum Mitliebenden mit Gott zu werden. Gott aber liebt seine Geschöpfe, auch jeden Menschen, wie bes. im Erlösungsgeschehen offenbar wird (1 Joh 3,16; 4,9 f.19). So gibt es eine zulässige, ja gebotene christl. Selbstliebe (Thomas von A., S.Th. 2,2 q.26 a.4; D 2351–74; Pius XII., UG 2303 f), die in der göttl. Tugend der Liebe enthalten ist und in der die berechtigte natürl. Selbstliebe (vgl. Eph 5,29) ihre Erhöhung und Vollendung findet. An dieser Selbstliebe soll sich die christl. Nächstenliebe ausrichten (Lev 19,18; Mk 12,31; Hebr 13,3).

2. Wahre Selbstliebe besteht in der Bejahung und Verwirklichung des eigenen Selbst, wie es von Gott beabsichtigt und geliebt wird.

a) Dieses wahre Selbst des Menschen ist das in übernatürl. Lebens- und Liebeseinheit ausgeformte Bild Gottes, durch das Gott selbst verherrlicht wird. Alle natürl. Ansätze zu wahrer Selbstliebe sind im übernatürl. Bild Gottes nicht verloren, jedoch in wesentl. höhere Zusammenhänge gebracht und über sich hinaus erhoben.

Jedenfalls hat christl. Selbstliebe ihren Ruhepunkt nicht in sich selbst, sondern in Gott. Zu ihm hin muß der Christ sich selbst überschreiten (sich selbst „hassen“, vgl. Lk 14,26) und in Teilnahme an seiner Liebe sich auch zum Mitmenschen hin überschreiten (Mt 5,44 f.48; Joh 13,34). Gerade dadurch kommt der Mensch wahrhaft zu sich selbst, daß seine Liebe „nicht den eigenen Vorteil sucht“ (1 Kor 13,5; vgl. Phil 2,21). „Wer sein Leben liebt, verliert es, und wer sein Leben in dieser Welt haßt, der wird es zum ewigen Leben bewahren“ (Joh 12,25).

Der christl. sich selbst Liebende ist also auf die Erfüllung seiner gottgegebenen Bestimmung und eben dadurch auf die Verwirklichung seines Gott verherrlichenden wahren Selbst, in dem sein wahres Gut besteht, bedacht.

b) Alle anderen Güter prüft und verwendet er nach ihrer Bedeutung für dieses Streben. So tut er alles Nötige zur Erhaltung und Entfaltung seines Leibeslebens, sichert dafür die notwendigen materiellen Güter (Eigentum) und die unentbehrl. gesellschaftl. Geltung (Ehre), weiß aber, daß das Leibesleben nicht der Güter höchstes ist, pflegt daher das geistige Leben (vgl. Bildung) mindestens so weit, wie es zur Erfüllung der eigentl. Aufgabe des menschl. Lebens, der Entfaltung zum übernatürl. Bild Gottes, notwendig ist.

3. Daraus ergibt sich, daß in der Selbstliebe versagt, wer in der Verwendung und der Verwirklichung der Güter und Werte nicht die Rangordnung einhält, in der sie gemäß ihrer verschiedenen Bedeutung für seine wesentl. Bestimmung stehen sollen (vgl. Pflichtenkollision; Wert), also für die notwendigen Güter zu wenig sorgt (Trägheit) oder ihnen ungeordnet anhängt, näml. so, daß er den niederen verfällt und die höheren, in deren Dienst sie stehen sollten, vernachlässigt, ja in letzter Auswirkung durch sie behindert wird, zum höchsten Wert zu kommen. Durch solche Nachlässigkeit oder Verzerrung (Selbstsucht, vgl. Phil 2,21; 2 Tim 3,2) wird der Mensch zum Feind seiner selbst („Die aber sündigen und Böses tun, sind Feinde ihres eigenen Lebens“, Tob 12,10; vgl. Spr 8,36; 1 Tim 6,10) und richtet sich zugrunde (Eph 4,22).


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