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Sittliches Gesetz

Karl Hörmann: LChM 1976, Sp. 1439 f

Ein sittliches Gesetz ist eine Weisung, die sich an den frei entscheidenden Menschen richtet und von ihm etwas fordert, was zur Verwirklichung seiner wesentl. Bestimmung notwendig ist. Es bindet nicht nach Art des Müssens wie ein Naturgesetz, sondern nach Art des Sollens; der Mensch kann sich ihm entziehen, gefährdet damit aber den Sinn seines Lebens. Als Sammelname bezeichnet sittliches Gesetz die Gesamtheit der sittl. Weisungen. Sie sind alle letztl. in Gott verankert, im ewigen Gesetz. Je nach der Art ihres Herantretens an den Menschen unterscheidet man das natürl. sittl. Gesetz, das der überlegende Mensch aus der natürl. Schöpfungswirklichkeit erkennen kann, und das geoffenbarte göttl. Gesetz, das ihm von Gott durch die Setzung (positio) des Aktes der Offenbarung mitgeteilt wird (daher auch positives göttl. Gesetz genannt). lm Bereich beider fallen dem menschl. Gesetz Hilfsaufgaben zu.


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