Sittliches Gepräge
Karl Hörmann: LChM 1969, Sp. 1074-1091
1. Eigentl. Sittlichkeit gibt es nur im inneren Willensakt (Sittlichkeit wird formal eben als Hervorgehen eines menschl. Verhaltens aus dem bewußten Wollen bestimmt); daher kann man, streng genommen, auch nur auf den Willensakt selbst die (inhaltl., materiale) Unterscheidung von sittl. gut und böse anwenden (vgl. Thomas von A., Sent. 2 d.40 q.1 a.1; S.Th. 1,2 q.19), auf die Akte anderer Fähigkeiten dagegen nur, soweit sie unter dem Befehl des Willens stehen (Sent. 2 d.40 q.1 a.1). Was macht nun den Unterschied zwischen einem guten und einem bösen Willensakt aus? Der Wille trägt von seiner Seite zum sittl. Akt, sowohl zum guten wie zum bösen, immer dasselbe bei, näml. das Streben; es kann nur einmal stärker und einmal schwächer sein. Das Gut- od. Bösesein entspringt nicht aus dem Willen selbst. Der Unterschied liegt vielmehr in dem, was gewollt wird (1,2 q.19 a.1; vgl. a.7; q 20 a.2), darin, daß der gute Willensakt einen anderen Gegenstand (ein anderes Objekt) hat als der böse (1,2 q.19 a.1). Man kann sogar sagen, daß das Wollen sein s. G. einzig vom Objekt erhält (1,2 q.19 a.2), wobei man freilich das Objekt in umfassendem Sinn verstehen muß, näml. in seiner konkreten Gestalt, mit all seinen sittl. bedeutsamen Elementen.
Thomas v. A. leitet das s. G. des Wollens sowohl von seinem Gegenstand wie von seinem Ziel her (1,2 q.1 a.3; vgl. q.18 a.6; 2 d.22 q.1 a.1). Er kann das, weil das Ziel eben Gegenstand des Wollens ist (1,2 q.19 a.2 ad 1; q.1 a.1; a.3; q.18 a.6 ad 1), wobei auch der Ausdruck Ziel (finis) in einem weiteren Sinn genommen wird. Tatsächl. wird der Akt des bewußten Wollens ganz vom Ziel beherrscht: Er wird von diesem hervorgerufen und richtet sich darauf hin, bis er in ihm seinen Endpunkt findet; kurz das Ziel ist sein Gegenstand (1,2 q.1 a.3; 2 d.38 q.1 a.2; a.5; S.c.G. 3,9). Zum Unterschied von manchen neuscholastischen Lehrbüchern gebraucht Thomas die Ausdrücke Obiectum und Finis mit beachtl. Beweglichkeit. Ist somit das Ziel der Gegenstand des Willensaktes, so fällt auch die sittl. Qualität des Wollens vom Gegenstand her mit der vom Ziel her zusammen (1,2 q.19 a.2 ad 1; q.72 a.3 ad 3; 1 q.48 a.1 ad 2).
Wenn Gut und Böse des Wollens von dessen Objekten od. Zielen hergeleitet werden, müssen sich die Objekte od. Ziele derart voneinander unterscheiden, daß die einen das menschl. Wollen, das sich auf sie richtet, gut und die andern böse machen; in diesem Sinn muß es gute und böse Objekte od. Ziele geben. Das eine Objekt od. Ziel muß dann so sein, daß es sich für das menschl. Wollen geziemt und es wertvoll macht, und beim andern muß das Gegenteil der Fall sein (1,2 q.18 a.5 ad 2; q.19 a.1 ad 1). Welches Objekt ist nun für das menschl. Streben geziemend („obiectum conveniens“ 1,2 q.18 a.2) und welches nicht? Wenn das sittl. Leben in verantwortl. Selbstgestaltung besteht, muß man der geistigen Erkenntnisfähigkeit (Vernunft) des Menschen selbst eine wichtige Rolle zusprechen: Sie hat herauszufinden, welches Objekt od. Ziel sich für das menschl. Wollen geziemt und welches nicht („conveniens rationi“, 1,2 q.18 a.5 c. ad 2; vgl. a.8). Sie schafft nicht diesen Unterschied, sondern stellt ihn fest. Als objektive Richtschnur dient ihr dabei im Bereich der natürl. Sittlichkeit die menschl. Natur in ihrer Anlage auf das natürl. Bild Gottes hin od. das in ihr verankerte natürl. sittl. Gesetz, hinter denen als begründend das ewige Gesetz od. das Sein Gottes steht; im übernatürl. Bereich die Gotteskindschaft od. das ihr entsprechende neutestamentl. Gesetz, die wieder im ewigen Gesetz od. im Sein Gottes ihren letzten Grund haben (1,2 q.19 a.4; q.71 a.6; q.74 a.7; 2,2 q.23 a.6). „Höre, Mensch! Wandle nicht nach dem Menschen, sondern nach dem, der ihn geschaffen hat! Von dem, der dich geschaffen, falle nicht ab, auch nicht zu dir selbst!“ (Augustinus, De contin. 11, PL 40,355). Im vorigen Jh. mußte Pius IX. die Auffasssung verurteilen, die menschl. Vernunft sei ohne Rücksicht auf Gott Schiedsrichterin über Gut und Böse (D 2903 [1703]).
Für das Wollen kann sich das Objekt od. Ziel nur dann sittl. bestimmend auswirken, wenn es in seiner sittl. Qualität (sittl. im uneigentl. Sinn = das Wollen des Menschen gut od. böse machend) in das Bewußtsein tritt, wenn es in seiner Qualität, d.h. als der Sittlichkeitsnorm entsprechend od. widersprechend, von der Vernunft erkannt und so dem Willen vorgelegt wird („Bonum per rationem repraesentatur voluntati ut obiectum“, 1,2 q.19 a.1 ad 3; vgl. a.3); mit anderen Worten: Das Gewissen ist die subjektive Norm für die Unterscheidung von sittlich gut und böse (subjektive Sittennorm).
Als Sittennormen (für die Unterscheidung von gut und böse) befriedigen nicht die Lust, das Wohlergehen des einzelnen od. der menschl. Gesellschaft, der Nutzen, wenn sie oberflächl. verstanden werden. Richtig ist wohl, daß wahrhaft nur das nützt, was sittl. gut ist. In den letzten Zusammenhängen treffen sich das Nützliche und das Gute. Wenn man den Nutzen jedoch nur von den niederen Wertstufen versteht, kann er nicht die Norm für gut und böse sein. Etwas, was auf den niederen Wertstufen Nutzen bringt, kann doch die höheren Werte schädigen. Dann gilt das Wort des hl. Augustinus: „Was aber nicht erlaubt ist, das kann auch nicht nützl. sein, und desh. ist alles Erlaubte nützl., alles Unerlaubte aber auch nicht nützl.“ (De coniug. adult. I 16, PL 40,460 f).
2. Häufig ist das Ziel oder Objekt, von dem das Wollen in seiner sittl. Qualität bestimmt wird, mehrgliedrig oder mehrschichtig. Das trifft dann zu, wenn sich das Ziel nur unter Anwendung von Mitteln erreichen läßt. Das Wollen, das sich ernstl. auf das Ziel richtet, muß sich damit auch auf die Mittel erstrecken (1,2 q.12 aa.2 f; q. 13 a.3; 2,2 q.32 a.1 ad 1; q.81 a.1 ad 1). (Wer das Doktorat ernstl. erwerben will, muß auch die dafür notwendigen Prüfungen wollen.) Wir unterscheiden also für diesen Fall zwischen dem Ziel (finis) und dem Mittel zum Ziel („id quod est ad finem“, 1,2 q.12 a.4; q.13 a.3; q.19 a.7 obi.) und nennen letzteres auch Objekt im engeren Sinn (1,2 q.19 a.7 obi.1; heute meistens in dieser Bedeutung verwendet). Die Mittel zum Ziel bestehen in Akten, die der Wille sich selbst oder anderen Fähigkeiten gebietet (actus imperati), weil er durch sie das Ziel zu erreichen strebt.
a) Wenn auf ein Ziel hin Mittel gewollt werden, steht das Ziel für den Willen hinter allen Mitteln, die er erwählt. Um dieses Ziel geht es dem Wollenden, um dieses Zieles willen entschließt er sich zum Handeln. (Für die Prüfungen entscheidet man sich, weil man das Doktorat erstrebt.) Seit Thomas von A. ist für dieses Ziel der Name Finis operantis gebräuchl. (2,2 q.141 a.6 ad 1; F. volentis 2 d.38 q.1 a.5; F. agentis 4 d.16 q.3 a.1 sol.2. ad 3; propter quid, cuius gratia, 1,2 q.7 a.4). Um dieses Ziel geht es dem Willen beim Einsatz von Mitteln. Er will die Mittel wegen des Zieles; ohne Erstreben des Zieles würde er sie überhaupt nicht wollen (1,2 q.12 a.4). Somit ist das Ziel das eigentl. Gewollte (1,2 q.19 a.10 ad 1). Wenn auch in der Zeit und in der Ausführung die Erreichung des Zieles erst zum Schluß kommt, steht es im Streben des Willens immer an der Spitze (1,2 q.1 a.1 ad 1).
Da im Mittel eigentl. das Ziel gewollt wird, erhält das Wollen seine sittl. Qualität vorzügl. vom Ziel (De malo q.7 a.4; 1,2 q.19 a.7). Jesus warnt daher vor dem bösen Ziel (Zweck): „Achtet darauf, daß ihr eure Gerechtigkeit nicht vor den Menschen übt, um von ihnen gesehen zu werden, sonst habt ihr keinen Lohn bei eurem Vater, der im Himmel ist“ (Mt 6,1). Augustinus erklärt einmal: „Nicht also was einer tut, sondern in welcher Gesinnung er es tut, ist zu erwägen“ (De serm. Dni in monte II 13,45, PL 32,1289). Unter allen Umständen, d.h. sittl. bestimmenden Elementen des menschl. (sittl.) Aktes schreibt Thomas dem Finis die stärkste Prägekraft für das Wollen zu („principalissima ommnium cicumstantiarum“, 1,2 q.7 a.4 c; vgl. ad 2).
b) Trotz der überragenden Bedeutung des Zieles beeinflußt auch das Mittel die sittl. Qualität des Wollens. Auch das Mittel ist ja Gegenstand des Wollens. Es wird gewollt, wenn auch nur um des Zieles willen. Es besteht fast immer in einem Akt, der vom Willen einer anderen Fähigkeit anbefohlen wird (1,2 q.17 a.1). Wenn ein solcher Akt um eines Zieles willen erwählt wird, ist zwar das Ziel das hauptsächl. Gewollte, aber das Mittel wird mitgewollt (1,2 q.19 a.7) (die Prüfung um des Doktorates willen). In der Zeit und in der Ausführungsordnung ist dieser anbefohlene Akt sogar das nächste Objekt des Willens (1,2 q.18 a.6); es wird daher eigentl. Objekt (obiectum proprium 1,2 q.20 a.2; circa quid, materia circa quam, in quibus est operatio, quid agitur 1,2 q.7 a.3; a.4 ad 1; q.18 a.2 ad 2; Objekt im engeren Sinn zum Unterschied vom Ziel) genannt. Weil das Objekt im engeren Sinn vom Willen angestrebt wird, kann man es auch als Ziel bezeichnen (1,2 q.72 a.3 ad 2; q.73 a.3 c ad 1), wenn auch im Vergleich zum Endziel (f. ultimus) nur als Mittelziel (f. medius, 1,2 q.12 a.3). Natürl. meint man bei dieser Gegenüberstellung mit F. ultimus nicht das schlechthin letzte Ziel des Menschen (1,2 q.1 aa.4–8), sondern das relativ letzte Ziel (innerh. des betreffenden Objekt- oder Zielgefüges).
Da das Mittel vom Willen erstrebt wird und für ihn den Charakter des Objekts oder Zieles hat, prägt es das Wollen in seiner sittl. Qualität (1,2 q.18 a.6; a.2 ad 2; q.73 a.3 ad 2; De malo q.2 a.3 ad 1; a.4 ad 5; Sent. 2 d.36 a.5); Thomas zählt das Objekt sogar zu den für die sittl. Prägung wichtigsten Elementen des menschl. Aktes (In Eth. Nic. l.3 lect. 3). Das Objekt kann sich für den Willen nur dann sittl. prägend auswirken, wenn es in seiner sittl. Bedeutung erkannt wird (1,2 q.18 a.5 c ad 1 f).
Freilich kann die sittl. urteilende Vernunft bei manchen Objekten feststellen, daß sie der sittl. Ordnung weder entsprechen noch widersprechen, sondern für sich allein gesehen noch keine Beziehung zur sittl. Ordnung enthalten (z.B. Singen). Solche Objekte können auch keinen sittl. prägenden Einfluß auf den menschl. Akt ausüben, lassen ihn vielmehr von sich aus ungeprägt (indifferent) (1,2 q.18 a.8). In diesem Fall erhält das innere Wollen sein Gepräge einzig vom Ziel, dem es sich zuwendet (1,2 q.20 a.3) (Singen zur Ehre Gottes; Singen, um andere zu ärgern).
Wenn jedoch das Objekt auf Grund seiner eigenen Beschaffenheit schon in einem bestimmten Verhältnis zur sittl. Ordnung steht (Almosen, Lüge, Ehebruch), kann es auf das Wollen sittl. prägend wirken. Dieser Einfluß ist vom prägenden Einfluß des Zieles zu unterscheiden (1,2 q.18 a.4; q.20 a.3). Zu beachten ist, daß der gute Gehalt eines Objekts sich nur dann für das Wollen bestimmend auswirken kann, wenn er erfaßt und gewollt wird, nicht aber, wenn einzig das Ziel gewollt wird (1,2 q.19 a.7 ad 3; Sent. 2 d.38 q.1 a.4). (Wer Almosen gibt, wird dadurch in seinem Wollen nur in dem Fall gut geformt, wenn ihm am guten Gehalt dieses Tuns etwas liegt, nicht aber, wenn er nur die Belästigung durch den Bittenden loswerden will.) Der erkannte schlechte Gehalt eines Objekts dagegen wird selbst dann wirksam, wenn dem Willen an ihm nichts liegt, sondern allein am Ziel (Sent. 2 d.38 q.1 a.5 ad 1; q.1 a.4 ad 1; 1,2 q.19 a.7 ad 3); es genügt, daß der Handelnde den bösen Akt als böse erkennt und ihn trotzdem will. (Der Trinker, der seine Familie nicht in Not bringen will, aber weiß, daß er es tut, wenn er seinen Lohn vertrinkt, wird an seiner Familie schuldig, wenn er der Versuchung zum Trinken nachgibt.) Der Unterschied erklärt sich daraus, daß es psychologisch leichter möglich ist, über den guten Gehalt eines Objekts flüchtig hinwegzugleiten, ohne daß es eine prägende Spur im Wollen hinterläßt. (Man kann sogar so sehr vom Streben beseelt sein, den lästigen Bettler loszuwerden, daß das Gute, das im Almosengeben liegt, für die bewußte Entscheidung keine Rolle spielt.) Das Böse jedoch, von dem man weiß, daß man es meiden sollte, beansprucht das Wollen viel stärker; wenn man sich auch nur um des Zieles willen dazu entschließt, muß man doch Hemmungen überwinden und sich damit in einem gewissen Grad dazu bekennen; so drückt es dem Wollen seine Prägung ein. (Der Trinker weiß, daß er im Hinblick auf seine Familie nicht trinken sollte, aber er schiebt das Bedenken beiseite.)
Mit Thomas von Aquin ist im Vergleich von Objekt und Ziel der stärkere prägende Einfluß dem Ziel zuzusprechen. Manche moraltheolog. Lehrbücher (Noldin-Schmitt-Heinzel, Prümmer-Overbeck, Mausbach-Ermecke) behaupten allerdings, der Wille wende sich proxime et primario dem Objekt zu und werde von dorther in erster Linie qualifiziert, und sie berufen sich auch auf Thomas. Dieser sagt tatsächl., der sittl. Akt habe seine erste Güte und seine erste Schlechtigkeit vom Objekt (1,2 q.18 a.2). Doch ist darauf zu achten, daß Thomas hier vom äußeren Akt redet, der nur soweit sittl. genannt werden kann, als er unter dem Befehl des Willens steht, nicht vom inneren Willensakt. Dieser empfängt sein wichtigstes Gepräge vom Ziel, um das es ihm hauptsächl. zu tun ist. Nur in einem gewissen Sinn könnte man davon reden, daß der innere Willensakt „zuerst“ vom Objekt sittl. geprägt wird, nämlich in der Reihenfolge der Ausführung, in der zuerst das Objekt verwirklicht und dann das Ziel erreicht wird.
Bei aller Würdigung des überragenden Einflusses, den das Ziel auf das Wollen des Menschen ausübt, darf nicht übersehen werden, daß auch die anderen Elemente dessen, was gewollt wird, das Wollen sittl. prägen. Mehrere typische Möglichkeiten sollen unterschieden werden: Jemandem geht es bei einer dem Objekt nach guten Handlung um deren objektive Güte, die von ihrer naturgemäßen Wirkung abhängt (er will die Wohltat, die er einem Armen mit einem Almosen erweist); sein Wollen wird in diesem Fall von eben dieser objektiven Güte geformt.- Ein anderer Mensch will eine dem Objekt nach gute Handlung in dieser ihrer objektiven Güte, ordnet sie aber darüber hinaus auf ein neues gutes Ziel hin (er gibt einem Armen Almosen, um ihn von seiner Sorge zu befreien und ihm dadurch die Teilnahme am Sonntagsgottesdienst zu ermöglichen); durch das neue gute Ziel erhält das Wollen einen neuen guten Zug. Zu solch guter Absicht fordert Jesus auf: „So soll euer Licht leuchten vor den Menschen, damit sie eure guten Werke sehen und euren Vater im Himmel preisen“ (Mt 5,16). – Ein Mensch erwählt eine sittl. indifferente Handlung, d.h. eine solche, die für sich genommen weder auf der guten noch auf der bösen Seite steht, zur Erreichung eines guten Zieles (er spielt Klavier, um dadurch jemandem Freude zu bereiten); sein Wollen ist durch diese gute Absicht gut. Zu dieser guten Absicht, die das indifferente Tun heiligt, mahnt Paulus: „Möget ihr also essen oder trinken oder sonst etwas tun: tut alles zur Ehre Gottes“ (1 Kor 10,31); ebenso Ignatius von Antiochia: „Alles geschehe zur Ehre Gottes“ (Pol. 5,2). Von derselben Absicht zeugen die Grundsätze: „Ut in omnibus glorificetur Deus“ – „Omnia ad maiorem Dei gloriam.“
3. Zu den Elementen, die das Wollen sittl. prägen, muß man auch manche Umstände rechnen. Thomas von A. faßt die wichtigsten in Anlehnung an Aristoteles und Cicero im Hexameter zusammen: Quis, quid, ubi, quibus auxiliis, cur, quomodo, quando (S.Th. 1,2 q.7 a.3). Zum Unterschied von Aristoteles, der unter Umständen einfach alle Elemente versteht, die den sittl. Charakter einer Handlung bestimmen (Nik. Eth. III 2, 1110 b 18–1111 a 19), meint Thomas mit Umständen alle Bedingungen des Aktes, die außerh. seiner Substanz liegen, ihn aber doch irgendwie berühren (1,2 q.7 a.1; a.4; De malo q.2 a.4 ad 5; a.6; a.9 ad 18).
Freilich haben für die sittl. Prägung des menschl. Aktes nicht sämtl. Umstände Bedeutung, sondern nur jene, die ihn in sittl. Hinsicht irgendwie berühren. Die unter sittl. Gesichtspunkt prüfende Vernunft scheidet jene Umstände als belanglos aus, die weder einen Einklang noch einen Widerspruch zur sittl. Ordnung in sich schließen. (Die Güte des Almosens ist davon unabhängig, ob man es mit der rechten oder der linken Hand gibt. Die Schlechtigkeit des Diebstahls ist davon unabhängig, ob er am Montag oder am Dienstag ausgeführt wird.)
Die sittl. urteilende Vernunft muß aber jene Umstände beachten, die eine besondere Beziehung zur sittl. Ordnung haben (1,2 q.18 a.10 c ad 2 f). (Mißhandlung der Eltern wiegt schwerer als Mißhandlung anderer Menschen, da sie sich gegen die besondere Pflicht der Liebe zu den Eltern richtet.) Ein solcher Umstand fügt in sittl. Hinsicht dem Objekt etwas hinzu (1,2 q.18 a.3 c ad 1.3) und wird so zu einer wichtigen Beschaffenheit des Objekts („principalis conditio objecti“ 1,2 q.18 a.19), zu einer wesentl. näheren Bestimmung desselben („differentia essentialis obiecti“ 1,2 q.18 a.5 ad 4). Christus hat erklärt, die Gabe der armen Witwe im Tempel sei wertvoller als die Gaben der Reichen (Mk 12,41–44). Die Größe der Spende konnte den Vorzug nicht begründen. So konnte es nur auf den Umstand ankommen, daß sie, obwohl bedürftig, alles gab, was sie hatte, und dadurch eine größere Liebe übte. Die sittl. urteilende Vernunft muß in ihrer Betrachtung einen sittl. belangreichen Umstand zum Objekt hinzunehmen oder vielmehr in das Objekt hineinnehmen. So kann er sich für das Wollen prägend auswirken (1,2 q.18 a.10 c. ad 1; Thomas schließt in den Umstand „quid“, unter dem er dabei das Objekt versteht, alle sittl. prägenden Umstände ein; 4 d.16 q.3 a.2 sol.2). Eben deswegen hat das Konz. von Trient gelehrt, daß in der Beichte jene Umstände zu erklären sind, die die Art der Sünde ändern (D 1679 1707 [899 917]; CICc.901). Ob man ein solches Element, das unter sittl. Gesichtspunkt zu einer wesentl. Beschaffenheit des Aktes selbst wird, noch Umstand oder schon Objekt nennen soll, ist eine reine Namensfrage; tatsächl. gehört es zum Objekt in seiner konkreten Gestalt und nimmt an der Rolle des Objektes teil. (Man kann das Objekt des Diebstahls als geheime Entwendung fremden Eigentums entgegen dem vernünftigen Unwillen des Eigentümers bestimmen und die Tatsache, daß es sich um Kirchengut handelt, als Umstand bezeichnen; man kann aber auch von Kirchendiebstahl sprechen und als sein Objekt eine derartige Entwendung von Kirchengut nennen.) Damit verwischt sich der Unterschied zwischen dem Objekt als Hauptelement und den Umständen als Nebenelementen des sittl. Aktes.
4. Gut- oder Schlechtsein des menschl. Wollens hängt von seinem Gegenstand oder Ziel ab. Wenn wir beim Gegenstand oder Ziel mehrere Elemente unterscheiden müssen (Ziel im engeren Sinn, Objekt im engeren Sinn, sittl. belangreiche Umstände), ergibt sich: Das Wollen ist dann gut, wenn das Ziel, das Objekt und die Umstände, auf die es sich richtet, mit der sittl. Ordnung in Einklang stehen; jedes schlechte Element unter ihnen aber bringt einen schlechten Zug in das Wollen. Damit das Wollen schlechthin gut sei, muß das, was gewollt wird, in seiner Ganzheit, in allen seinen Elementen, der sittl. Ordnung entsprechen; wenn ihr nur ein Element widerspricht, ist das Wollen nicht mehr schlechthin gut (Bonum ex integra causa, malum ex quovis defectund – Vgl. Ps.-Dionysius Areop., De divon nom. 4,30, PG 3,729; Thomas von A., S.Th. 1,2 q.18 a.4 ad 3).
a) Das ist besonders bei der Frage zu beachten, welche Mittel auf ein Ziel hin eingesetzt werden dürfen. Heiligt der Zweck das Mittel? Die Kirche hat immer verneint, daß der gute Zweck das böse Mittel heilige. Schon Paulus weist als Verleumdung zurück, die Christen seien der Auffassung, man dürfe „das Böse tun, damit das Gute daraus entstehe“ (Röm 3,8). Augustinus hat sich mit dem Problem wiederholt in seinen Erörterungen der Lüge befaßt; er stieß auf die Frage, ob die Nutzlüge erlaubt sei. Da er die Lüge als in sich schlecht erkannte, konnte die Antwort für ihn nur heißen: Auch um eines guten Zweckes willen ist die Lüge nicht erlaubt, da der gute Zweck nicht das böse Mittel heiligen kann. „Es ist zwar ein großer Unterschied, aus welchem Grunde, zu welchem Zwecke, in welcher Absicht etwas getan wird; aber das, was unzweifelhaft Sünde ist, darf unter keinem Vorwand eines edlen Beweggrundes, zu keinem angebl. guten Zwecke, in keiner vermeintl. guten Absicht getan werden“ (Contra mend. 7,18; vgl. 14,30; 15,32; De mend. 9,14; 21,42; De coniug. ad I 18.29; PL 40, 528.539 f.498 f.516.462.467 f). Der Kirchenvater macht auf die unheilvollen Folgen aufmerksam, die die Anerkennung des Satzes: „Der gute Zweck heiligt das böse Mittel“, hätte: Jede schimpfl. Tat ließe sich dann unter Berufung auf einen guten Zweck rechtfertigen (Contra mend. 7,18; PL 40, 528). Den Jesuiten hat man immer wieder zu Unrecht unterschoben, sie lehrten diesen Satz. Ignatius von Loyola aber schärft in seinem Exerzitienbüchlein ein: „Es ist notwendig, daß alle Dinge, über die wir eine Wahl anstellen wollen, an sich gleichgültig oder gut sind und sich im Bereich der hl. Mutter, der hierarchischen Kirche, halten, nicht aber schlecht oder ihr widerstreitend seien“ (Nr. 170). Zum Satz: „Der gute Zweck heiligt jedes Mittel“, haben sich die Vertreter einer reinen Gesinnungsmoral und einer reinen Erfolgsmoral bekannt. Die reine Gesinnungsmoral wurde in der jüngsten Zeit von einer Situationsethik vertreten, die die Wichtigkeit der rechten Absicht vor Gott so sehr betonte, daß sie die Handlung selbst für gleichgültig erklärte (vgl. Pius XII., UG 152 [DRM XIV 74]). Nach der reinen Erfolgsmoral ist man häufig im politischen Bereich vorgegangen: Häufig hat man dem Machthaber jedes Mittel nachgesehen, wenn er nur Erfolg hatte. Der Menschheit hat solches Handeln freilich nicht zum Heil gedient.
Die Ablehnung des Satzes: „Der gute Zweck heiligt das böse Mittel“, begründet sich folgendermaßen: Das gute Ziel des Wollenden ändert nichts daran, daß das Mittel, das er auch will, einen Widerspruch zur sittl. Ordnung enthält; der Wille strebt also eine böse Sache an, wenn auch nur als Mittelziel, und wird dadurch in bösem Sinn geprägt. Das Endziel (f. ultimus) mag gut sein, d. Mittelziel (f. medius) ist doch seinem Wesen nach böse und macht das Wollen des Menschen, der es bejaht, böse. „Wir geben zu, daß Gott vor allem und immer die rechte Absicht verlangt; aber diese genügt nicht. Er will auch das gute Werk“ (Pius XII., UG 157 [DRM XIV 76]). Das gute Ziel bringt also einen Widerspruch zur sittl. Ordnung im Objekt nicht zum Verschwinden. Das Erwählen eines schlechten Mittels muß daher als sittl. Fehlentscheidung bezeichnet werden. Wir können jedoch zugeben, daß ein Mensch, der ein schlechtes Mittel auf ein gutes Ziel hin erwählt, in einer besseren inneren Verfassung ist als ein Mensch, der damit ein böses Ziel verfolgt. Sein Wille ist zwar durch das böse Mittel in bösem Sinn beeinflußt, durch das gute Ziel jedoch in gutem Sinn. Der Wille dessen aber, der ein böses Mittel auf ein böses Ziel hin einsetzt, wird durch beide, das Mittel und das Ziel, in bösem Sinn geprägt. „Mir scheint zwar jede Lüge eine Sünde zu sein, aber es ist ein großer Unterschied, in welcher Gesinnung und über welche Dinge einer lügt. Denn jener sündigt nicht so, der aus dem Willen zu nützen, wie jener, der aus dem Willen zu schaden lügt“ (Augustinus, Ench. 18,6; vgl. Contra mend. 8,19; PL 40,240.529). Um zu einem genaueren Urteil über die sittl. Verfassung eines Menschen im konkreten Fall zu kommen, müßte man darauf achten, wie stark sich sein Wollen auf das gute Ziel richtet und wie bedeutend das gute Ziel im Verhältnis zum eingesetzten bösen Mittel ist (vgl. Thomas von A., S.Th. 2,2 q.110 a.2).
Der Satz:“ Der Zweck heiligt das Mittel“, kann also nur in dem Sinn anerkannt werden, 1. daß das Wollen eines Menschen, das vom Mittel her sittl. ungeprägt bleibt, weil dieses für die sittl. Ordnung indifferent ist, durch das gute Ziel gut wird; und 2. daß das Wollen eines Menschen, der ein gutes Mittel will und dadurch in gutem Sinn geprägt wird, durch ein neues gutes Ziel einen neuen guten Zug erhält.
b) Achten wir noch auf die Bedeutung des bösen Zieles, also des Zieles, das der sittl. Ordnung widerspricht, für die sittl. Beschaffenheit des Wollens. Wer sich entschließt, das Böse, das in einer der sittl. Ordnung widersprechenden Handlung steckt, auf sich zu nehmen, dessen Wollen wird dadurch gemäß diesem Widerspruch zur sittl. Ordnung böse. (Wer stiehlt, um widerrechtl. in den Besitz fremden Eigentums zu kommen, lädt die Schuld des Diebstahls auf sich.) Durch ein hinzutretendes anderes böses Ziel wird das Wollen noch böser; mit der Vermehrung der bösen Ziele kann die Bosheit des Wollens nicht nur an Stärke wachsen, sondern auch verschiedene Arten annehmen. (Wer stiehlt, um sich die Mittel zum Trinken zu verschaffen und um einen Unschuldigen in den Verdacht des Diebstahls zu bringen, verfehlt sich gegen die Mäßigkeit und gegen die Nächstenliebe bzw. die Gerechtigkeit.) – Wenn eine Person eine sittl. indifferente Handlung um eines bösen Zieles willen setzt (sie spielt Klavier, um jemanden zu ärgern), wird ihr Wollen, das vom Objekt her sittl. ungeprägt ist, durch das böse Ziel böse. – Wenn jemand eine gute Handlung, die in sich gesehen die Erfüllung einer sittl. Forderung darstellt (Almosengeben), auf ein böses Ziel hin setzt, muß man näher unterscheiden: Falls das böse Ziel sein einziges Ziel (f. totalis) ist (er gibt einem Armen nur deshalb Almosen, um ihn für eine Sünde zu gewinnen), steht er offenkundig ganz unter dem Einfluß des bösen Zieles und spielt der gute Gehalt des Objekts für ihn keine Rolle; sein Wollen ist daher einzig und allein vom bösen Ziel her geprägt, also böse. Jesus tadelt an den Pharisäern: „Alle ihre Werke aber tun sie, um von den Menschen gesehen zu werden“ (Mt 23,5). Es kann jedoch sein, daß das böse Ziel nur Teilziel (f. partialis) ist und der Handelnde sich daneben auch von guten Teilzielen (von der dem Objekt selbst innewohnenden Güte oder von anderen guten Zielen) leiten läßt (er gibt Almosen, um dem Mitmenschen zu helfen und möglicherweise in ihm einen Gefährten für einen Diebstahl zu gewinnen); von den guten Teilzielen wird das Wollen gut beeinflußt, von den bösen im bösen Sinn; die einen oder die andern können überwiegen.
5. Gibt es sittl. indifferente menschl. Akte? Die Frage bezieht sich nur auf eigentl. menschl. Akte, nicht auf Akte, die zwar durch den Menschen geschehen, aber nicht kraft freier Entscheidung (actus hominis); diese liegen außerhalb des sittl. Bereiches und kommen zweifellos in großer Zahl vor (z.B. viele Dinge, die wir rein mechanisch tun; vgl. Thomas von A., S.Th. 1,2 q.18 a.9). Bei den konkreten menschl. Akten müssen wir mehrere Elemente unterscheiden: Objekt, Umstand; Ziel.
a) Wenn wir das Objekt aus seiner konkreten Verbindung herauslösen und es für sich (abstrakt) betrachten, kann es ohne sittl. Gehalt sein, also indifferent (z.B. Singen) (vgl. Thomas von A., S.Th. 1,2 q.18 a.8). Genau muß man vom indifferenten Objekt sagen: Es hat für sich allein noch kein Verhältnis zur sittl. Ordnung, läßt daher beide Möglichkeiten zu; es kann je nach den näheren Umständen und dem verfolgten Ziel der sittl. Ordnung entsprechen oder widersprechen. (Singen ist für sich allein gesehen indifferent und wird erst durch die näheren Umstände und die Zielsetzung des Singenden gut oder böse.) Weil aber kein konkreter sittl. Akt ohne Umstände und Ziel existieren kann, müssen wir fragen, ob ein Wollen, das sich auf ein indifferentes Objekt richtet, tatsächlic h vollkommen indifferent, d.h. ohne sittl. Prägung, bleiben kann.
b) Gewiß gibt es auch sittl. indifferente Umstände (ob jemand laut oder leise singt, ist im allg. nicht von sittl. Belang), andere jedoch bewirken eine Anpassung an die sittl. Ordnung oder einen Widerspruch zu ihr (wenn jemand um Mitternacht zum Ärger seiner Nachbarn laut singt, mag das doch eine sittl. Bedeutung haben), so daß das Wollen von ihnen her sittl. geprägt wird.
c) Wir können uns vorstellen, daß ein Objekt auch in seiner (von den Umständen bestimmten) konkreten Gestalt indifferent bleibt und das Wollen weder gut noch böse macht. Dann ist noch immer nach dem Ziel zu fragen. Gibt es bewußt angestrebte Ziele des Wollens (f. operantis), die zur sittl. Ordnung kein Verhältnis haben? Dies ist zu verneinen, ist es doch Aufgabe des Menschen, seine frei gewollten (subjektiven) Ziele mit seiner wesentl. Bestimmung und der daraus folgenden sittl. Ordnung in Einklang zu bringen. Sind sie mit ihr in Einklang, dann sind sie gut; wiedersprechen sie ihr, so sind sie böse; ein Drittes ist nicht möglich. Jedes bewußte Wollen wird also zumindest vom Ziel her gut oder böse.
Man könnte einwenden: Es ist mögl., daß der Mensch auf bewußte Zielsetzungen bewußt verzichtet. Die verantwortl. Selbstgestaltung des Lebens erscheint ihm zu schwierig; lieber wäre es ihm, wenn er nichts zu entscheiden und zu verantworten hätte. Aber dieses Verzichtenwollen wäre selbst schon eine Entscheidung und Zielsetzung: Ein Zustand des Nichtentscheidenmüssens und des Nichtverantwortlichseins wird als Ziel angestrebt; diese Zielsetzung widerstrebt der Bestimmung des Menschen, steht somit zur sittl. Ordnung in Widerspruch und macht das Wollen böse. Dem Verlangen, sich von der Bindung an die Grundaufgabe des Lebens auch nur in Kleinigkeiten frei machen zu wollen, tritt Jesus mit der Warnung entgegen: „Über jedes unnütze Wort, das die Menschen reden, werden sie Rechenschaft ablegen müssen am Tage des Gerichtes“ (Mt 12,36). Ambrosius macht den Menschen als geistbegabtes Wesen auf seine Pflicht aufmerksam, sein Leben nach seinen Einsichten durchzuformen („Omnia cum ratione, nihil sine ratione; quia non es irrationabilis, o homo, sed rationabilis“, Expos. in Ps 118,14/23, PL 15,1472).
Wir kommen zum Ergebnis, daß es keine konkreten menschl. Akte gibt, die sittl. indifferent wären. Zumindest von der subjektiven Zielsetzung her erhalten sie sittl. Gepräge (vgl. Thomas von A., S.Th. 1,2 q.18 a.9).
Die sittl. Forderung an den Menschen heißt, daß seine subjektiven Ziele der sittl. Ordnung entsprechen sollen, wie sie sich aus seiner wesentl. Bestimmung ergibt. Damit wird nicht verlangt, daß er bei der Wahl seiner Ziele immer ausdrückl. an das ihm gesetzte letzte Ziel denken müßte (dies wäre eine Überforderung); wohl aber soll er darauf achten, daß seine Ziele mit der sittl. Ordnung in Einklang stehen.