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Verführung

Karl Hörmann: LChM 1976, Sp. 1649

Unter Verführung versteht man eine äußere Handlung, die ihrer Beschaffenheit nach geeignet ist, einen anderen zur Sünde herauszufordern, und in eben dieser Absicht gesetzt wird. Während sich beim Ärgernis diese Absicht mit der Handlung mehr äußerl. verbindet, gehört sie zum Wesen der Verführungshandlung.

Die Nächstenliebe verlangt, den Mitmenschen in seinem sittl. Wert zu fördern. Der Verführer handelt gerade entgegengesetzt.

Wenn er Erfolg hat, tritt für ihn die Pflicht ein, den angerichteten Schaden nach Kräften wiedergutzumachen, hauptsächl. durch gegenteilige Einflußnahme auf den Verführten.


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