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Widerstand in der Kirche? Teil 1

Josef Spindelböck

Hinweis/Quelle: Dieser Beitrag wurde ursprünglich als 4-teilige Serie in: „Glaube und Kirche“, November 1995 bis Februar 1996, publiziert. Der Text wurde leicht überarbeitet und am 3. September 1997 ins HTML-Format konvertiert. Aktualisiert am 23. September 1997.

Kein Widerstand gegen Gott!

Vorab muß klar sein, daß es einen berechtigten Widerstand gegen Gott selber – den absoluten Herrn, der die Liebe ist (vgl. 1 Joh 4,8.16) – nicht geben kann. Die Heilige Schrift verurteilt Unglaube und Ungehorsam gegenüber Gott als Sünde: „Wer glaubt und sich taufen läßt, wird gerettet; wer aber nicht glaubt, wird verdammt werden“ (Mk 16,16).

Kein Widerstand gegen die gottgewollte Struktur der Kirche!

Da gemäß unserem katholischen Glauben die Kirche von Jesus Christus, dem Sohn Gottes, gestiftet worden ist und er sie mit einer bestimmten Verfassung ausgestattet hat, die zu ihrem Wesen gehört, so folgt daraus, daß es gegen diese göttliche Seite der Kirche ebensowenig wie gegen Gott selber ein Recht auf Widerstand geben kann. Nur die menschliche Seite der Kirche kann davon betroffen sein. Diese bedarf tatsächlich jederzeit der Reform („Ecclesia semper reformanda“) und der Erneuerung im richtigen Sinne, so wie es die Heiligen erkannt und vorgelebt haben; hier gibt es so etwas Ähnliches wie ein Recht und eine Pflicht zum „Widerstand“.

Kein Widerstand gegen die von der Kirche vorgelegte Offenarung Gottes!

Auch der Offenbarung d.h. Selbstmitteilung Gottes, die sich in Jesus Christus erfüllt hat, kann kein berechtigter Widerstand entgegengebracht werden. Freilich zwingt Gott niemanden zum Glauben; er läßt es tatsächlich zu, daß ihm jemand in Unglaube und Verstocktheit des Herzens widersteht. Aber objektiv gerechtfertigt ist dieser Widerstand keineswegs.

Der Lehre des Glaubens und der Sitten, die die Kirche im Namen Gottes den Menschen zu ihrem Heil verkündet, Widerstand entgegenzusetzen, hieße Gott selber in Unglaube und Ungehorsam zu widerstehen. Die Antwort für einen gläubigen Katholiken kann hier nur der freiwillig geleistete Gehorsam des Glaubens sein, der dem wahrhaftigen, absolut zuverlässigen Gott gilt (KKK 144; 156), der sich offenbart und diese seine Offenbarung der Kirche anvertraut hat.

Wenn nun aber der Glaubensinhalt (die Lehre des Glaubens und der Sitten) nicht abgelehnt werden darf, so ergibt sich die Frage, ob vielleicht die Formen, in denen die Kirche in ihrer Verkündigung diesen unwandelbaren Glauben jeweils neu ausdrückt und die in gewisser Weise geschichtlich bedingt sind, kritisch hinterfragt werden können. Kann manchen Sprachformeln berechtigter Widerstand entgegengesetzt werden?

Bei Aussagen der Heiligen Schrift muß dies ausgeschlossen werden – das richtige, von der Kirche ermöglichte Verständnis des von Gott und den heiligen Schriftstellern beabsichtigten Schriftsinnes vorausgesetzt. Denn das Wort Gottes als solches ist nicht kritisierbar, auch wenn es in unvollkommener menschlicher Gestalt zur Übermittlung gelangt!


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